Wie lange Krankengeldbezug
Hallo, ein BR-Mitglied unserer Firma ist seit fast einem Jahr krank (nicht therapierbare Herzprobleme). Er wird nächsten Monat 60 und ein erster Antrag auf EU-Rente wurde abgelehnt (Einspruch läuft). Eine andere (leichte) Arbeit ist für ihn nicht möglich. Seine Krankenkasse teilt ihn nun mit, dass er nach 52 Monaten Krankengeldbezug in der Firma kündigen soll, damit er Arbeitslosengeld bekommt. Ist das korrekt? Nach SGB V ist die Höchstgrenze doch bei 78 Wochen. Bei einer Eigenkündigung als BR-Mitglied (das Mandat läuft Anfang April durch Neuwahl ab - dann kommt der nachwirkende Kündigungsschutz) bekommt er doch sicher eine Zahlungssperre von der Bundesagentur. Die nächste Frage wäre, was passiert nach den 78 Wochen. Welche günstigste Alternative gibt es dann? Denn eine ordentliche Kündigung mit evtl. Abfindung geht ja nicht.
Vielen Dank für Euere Antwort. Liebe Grüße, Steffen
Community-Antworten (4)
25.01.2010 um 12:59 Uhr
Nein eine Kündigung wäre nicht korrekt,er wird nach 78 Wochen ausgesteuert !!! Bekommt er keine Bezüge,steht im Sozialhilfe zu .... Mfg Troisdorfer
25.01.2010 um 13:39 Uhr
Hallo Troisdorfer, warum Sozialhilfe und nicht Arbeitslosengeld?
MfG Steffen
25.01.2010 um 14:32 Uhr
@schubsi
nur wenn er arbeitsfähig ist bekommt er arbeitslosengeld.
mfg
26.01.2010 um 05:59 Uhr
@schubsi Er bekommt kein Arbeitslosengeld ,weil er nicht Arbeitslos ist . Er ist einfach nur krank und ohne eigenes Einkommen,von daher Sozialhilfe. Mfg Troisdorfer
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