Gilt § 87 / 11 BetrVG bei Sonderzahlungen, die als leistungsorientierte Prämien gedacht sind? Wenn ja, wie weit reicht das Mitbestimmungsrecht: Bis zur Höhe der einzelnen Zuwendung oder gilt es nur bei der Mitwirkung am Verteilerschlüssel?
Wir sind ohne TV und haben zum Thema Sonderzahlungen keine BV. Inwieweit dürfen wir uns einbringen? Wir wurden nicht informiert und überhaupt nicht einbezogen, aber von den Mitarbeitern wegen Ungerechtigkeiten angesprochen.