Annahmeverzug?
Salute, Mitarbeitern wird zur Frühstückspause gesagt das sie nach der Mittagspause nach Hause gehen sollen.Es ist nicht genug Arbeit für alle Mitarbeiter da. Wir haben eine BV Überstunden und Stundenkonto.In der BV steht dummerweise das der Vorgesetzte auf Basis des Auftagsvolumens Zeitabbau anweisen kann,dabei werden Interessen der AN ,wenn möglich,(richtig doof)berücksichtigt. Ist das nicht sehr kurzfristig und hat der AN da eine Möglichkeit zu widersprechen?§615 evtl???Die BV ist schon gekündigt und eine Neue in Arbeit.
Community-Antworten (8)
26.08.2016 um 13:52 Uhr
Ich nehme mal an, das es keine Reglung dazu gibt, mit wieviel Vorlauf der AG / Vorgesetzte die Anweisung auszugeben hat ? (richtig, richtig, richtig doof)
26.08.2016 um 13:56 Uhr
Leider nicht.
26.08.2016 um 14:26 Uhr
Ihr solltet überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, eine neue BV zu fordern. Halt eine ohne Freifahrtschein für den AG.
26.08.2016 um 15:49 Uhr
@ Gironimo
Den letzten Satz hattest Du gelesen ?
"Die BV ist schon gekündigt und eine Neue in Arbeit."
27.08.2016 um 23:16 Uhr
27.08.2016 um 23:41 Uhr
Besser keine BV als solche selbige! Damit ist dem AG fast alles gestattet!
28.08.2016 um 02:10 Uhr
Richtig ... aber nach dem Link von DummerHund sehe ich das zumindest entspannter.
28.08.2016 um 12:26 Uhr
BAG, Beschl. v. 17.01.1995, 3 AZR 399/94
"Der Arbeitgeber legt den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs fest. Diese einseitige Leistungsbestimmung hat nach billigem Ermessen zu erfolgen (§ 315 BGB). Daraus ergibt sich u. a., daß der Arbeitgeber eine angemessene Ankündigungsfrist wahren muß.
Die Arbeitsfreistellung muß dem Arbeitnehmer so rechtzeitig mitgeteilt werden, daß er sich noch ausreichend auf die zusätzliche Freizeit einstellen kann.
Dieses Erfordernis ist nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer erst zwischen 15.00 und 17.00 Uhr davon in Kenntnis gesetzt wird, ob er am folgenden Tag zur Arbeitsleistung verpflichtet ist oder Freizeitausgleich erhält."
Da muss man wohl nicht daran zweifeln, dass eine solche Anweisung nicht vom Direktionsrecht gedeckt ist > "Mitarbeitern wird zur Frühstückspause gesagt das sie nach der Mittagspause nach Hause gehen sollen."
Abgesehen davon würde ich als BR schleunigst und sehr umfangreich von meinen Informationsrechten Gebrauch machen: §§ 92, 92a, 106 BetrVG
Wenn ein AG oder dessen Erfüllungsgehilfe erst so kurzfristig feststellt, dass MA nicht auslastet werden können, stimmt was nicht!
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