Arbeitszeit/Gleitzeit/Auszahlung von Gleitzeitstunden
Wir verhandeln gerade die BV Arbeitszeit neu. Bisher steht drin, dass wir GLZ (Gleitzeit) haben und das Guthaben bis +78 Std. aufbauen können und dass es natürlich möglichst in Freizeit auszugleichen ist. Aber zum 30.11. eines jeden Jahres wird auf 20 Std. gekappt, und diese werden dann ausgezahlt. Das findet auch bei den MA gute Akzeptanz. Nun will der AG das weg haben (die Auszahlung und Kappung) und begründet es so, dass es gesetzeswidrig sei, denn im Arbeitszeitgesetz stünde nichts von GLZ. Und deswegen könne man seiner Meinung nach auch keine GLZ-Std. auszahlen. Das sehen wir nicht so. Was meint Ihr?
Community-Antworten (1)
23.08.2016 um 17:42 Uhr
Ihr seht es richtig. Der AG liegt mit dem ArbZG völlig falsch.
Abgesehen davon, dass hier das BGB sowie tarifliche Regeln zu beachten wären, besteht ja im übrigen die Mitbestimmung gerade in den Punkten, wo eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Und mit der BV schafft ihr dann den betrieblichen "Gesetzesrahmen". Mitbestimmung heißt ja nicht nur gesetzliche Bestimmungen umsetzen, sondern gemeinsam etwas gestalten.
Also bleibt bei Eurer Position.
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