BV Gleitzeit - wie könnte eine neue Gleitzeit-BV aussehen?
Hallo, wir haben eine alte Gleitzeit-BV, die ihren Zweck nicht mehr erfüllt. Überstunden werden einerseits erwartet, aber andererseits werden laut BV am Monatsende alle Gleitzeitstunden >25 Std. (Kappungsgrenze) gelöscht. Es wurde schon davon gesprochen, dass die gekappten Stunden von den Personalern als "Personalkostensenkung" abgerechnet werden. Für einige wenige Kollegen, die gleicher sind als gleich, hat die GF jetzt vorgeschlagen, dass die über 25 Std. hinausgehenden Überstunden nicht gelöscht werden (ob die jemals dazu kommen, die Stunden abzusetzen, sei mal dahingestellt). Eine BV gilt für alle, oder die BV muß geändert werden! Wir haben nur keine richtig gute Idee, wie eine neue Gleitzeit-BV aussehen könnte. Habt Ihr einen Tipp, wo man (z.B. im Internet) eine brauchbare Grundlage findet, die man auf seine Gegebenheiten anpassen könnte? Viele Grüße Freiberger
Community-Antworten (2)
31.03.2008 um 14:07 Uhr
31.03.2008 um 15:27 Uhr
Ideen holen schön und gut, aber eine „fertige“ BV übernehmen passt ganz selten.
Überstunden „erwartet „ auch genehmigt von AG und BR ?
Zeitkorridor plus / minus 25 Std. zu klein um rechtzeitig abzufeiern?
Zeit saldo :was ins Plus geht muss auch ins Minus gehen können, auch gibt es keine Kollegen die „gleicher als gleich“ da hilft auch eine neue BV nicht weiter.
Wenn Überstunden von AG erwartet, verlangt oder geduldet werden, dann wird nicht gekappt sondern bezahlt, mit Zuschlägen! Aber die tägl. Höchstarbeitszeit wird eingehalten und BR beteiligt.
oder Stichwort „Ampelfunktion“ wenn Überstunden eher AN motiviert sind:
bis 25 std Plus grün, bei + 40 gelb, AN bespricht mit Vorgesetzten wie die Stunden wieder abgebaut werden könnten, rot keine Stunde länger. Freizeitausgleich.
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