Ich habe eine Frage zur Mehrarbeit. Der Paragraph ist deutlich - allerdings wird es bei Feldes-Kommentar etwas anders ausgelegt, wobei die Mehrarbeit auch schon früher beginnen kann, wenn die tarifliche Arbeitszeit unter dem Limit liegt.
Ich bin SBV und wir haben eine tarifl. Arbeitszeit - Gleitzeit und auch einen sog. Notdienst, der abwechselnd von den MA eines Teams ausgeführt wird.
Mein SB- Kollege kann diese Stunde länger nicht durchstehen. Seine Arbeitszeit in diesem Bereich: 8:35 - 16:35 Uhr einschl. 9oMin. Gesamtpause. Die tarifl. Arbeitszeit beträgt pro Tag 7:12 h. Wir arbeiten aber täglich bis 17:15Uhr, also auch schon Überzeit- die man als Gleitzeit mit vorheriger Absprache mit Vorgesetzten nehmen kann. Dann käme noch die Mehrarbeit dazu - das heißt 1-2x wöchentlich bis 18:15 Uhr. Letzteres fällt nun in die Mehrarbeit im Sinne des Gesetzes. Ich wollte die Befreiung von dieser einen Stunde für meinen SB-MA bewirken. Die Aussage des nächsten Vorgesetzten und später auch des Personalleiters und gleichzeitig Arbeitg.Vertr. der MA fängt dann eben erst um 9:45Uhr an, wenn Notdienst angesagt ist. Kann der Vorgesetzte und Pers tatsächlich die Arbeitszeit beliebig verschieben mit der Begründung: wir haben ja Gleitzeit.
Wenn ich das ArbeitsZg richtig gelesen habe, müsste bei einer Änderung der Arbeitszeit auch der BR zustimmen und die Gleitzeit soll für den MA sein- so hat es auch der Gesetzgeber im entsprechenden Gesetz festgehalten. Bei uns ist in dieser letzten Stunde ein hohes Tempo, weniger MA und Konzentration. Wir beliefern Werkstätten und Tankstellen mit Autoersatzteilen. Für so manchen SB-MA ist diese sehr hohe Anforderung einfach eine Überforderung. Ich verweise dann meist auf Mehrarbeit nicht im Sinne von Zeit sondern von Arbeitsvolumen und Aufkommen - ein Arbeitgeber hat Fürsorgepflicht und hat entsprechend zu sorgen, dass seine Gesundheit nicht gefährdet wird.
Wie ist Euere Meinung hierzu.
Für viele Antworten würde ich mich sehr freuen - auch wo man eventuell Rechtsprechungen finden kann.
Dankeschön Ga
Gabi