Gleitzeitstunden - Was passiert, wenn der BR der Auflösung der Betriebsvereinbarung nicht zustimmt?
Wir sind ein Unternehmen mit 60 Mitarbeitern wovon 5 Mitarbeiter im Kundenzentrum 20 Gleitzeitstunden haben und die restliche Belegschaft nur 9 Stunden. Die Geschäftsführung möchte nun auf Grund der Schließung der Geschäftsräume während der Mittagpause die Gleitzeitstunden der 5 Mitarbeiter ebenfalls auf 9 Stunden senken. Der BR wird gebeten die bestehende Betriebsvereinbarung zu lösen und dieser neuen Regelung mit einer neuen Betriebsvereinbarung zuzustimmen. Die 5 Mitarbeiter wehren sich dagegen und die restliche Belegschaft würde auch gern 20 Gleitzeitstunden haben. (9 sind ja veraltet) Die GF lehnte bei der damaligen Vereinbarung die 20 Stunden für alle ab. Was passiert, wenn der BR der Auflösung der Betriebsvereinbarung nicht zustimmt und für alle Mitarbeiter 20 Gleitzeitstunden fordert? Wer kann uns einen Tipp geben, wie wir vorgehen sollen ?
Community-Antworten (1)
21.06.2007 um 15:57 Uhr
Der BR hat bei dieser BV Mitbestimmung, es sind die Interessen der Firma als auch der Beschäftigten abzustimmen.
BR muss der neuen „ungünstigen“ Regelung nicht zustimmen. Praxistipp: Gegenvorschlag machen und 25 Sunden!!! für Alle fordern! Wenn GF nicht weiterkommt könnte sie die Einigungsstelle anrufen (wird aber selten gemacht). 20 Stunden ist wirklich nicht zuviel. Solange keine neue BV von beiden Parteien unterzeichnet wurde, gilt die Bisherige weiter.
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