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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzarbeit

S
sebarudo
Feb 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind ein Betrieb der beruflichen Reha. Aktuell sind unsere Teilnehmerzahlen um circa 20% eingebrochen und daher möchte die Geschäftsführung Kurzarbeit einführen. 2020 war schon mal ein Teil der Mitarbeitenden für 2 Monate in KA. Laut Jahresabschluss hat der Betrieb im selben Jahr einen Gewinn nach Steuern von 707.000 € gemacht. Die Agentur prüft nicht, ob die Betriebe Gewinne erwirtschaftet haben. Ich fühle mich allerdings betrogen, da ich nicht verstehen kann wie es bei einem solchen Gewinn Kurzarbeit geben konnte und befürchte natürlich, dass auch diesmal Gewinne generiert werden könnten und dies schon wieder auf dem Rücken der Mitarbeitenden. Hat jemand von Euch Erfahrungen damit? Kann man in einer BV zur Kurzarbeit vereinbaren, dass ab einem gewissen Gewinn Dividenden ausgezahlt werden, um den persönlichen Verlust auszugleichen? Vielen Dank für Eure Antworten.

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Community-Antworten (1)

C
celestro

23.02.2023 um 16:33 Uhr

Es gibt einen "Anspruch" auf Kurzarbeit, wenn entsprechend Arbeit fehlt. Ob der Betrieb Gewinne macht oder nicht, ist in der Tat mWn irrelevant.

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