Erstellt am 16.08.2016 um 19:44 Uhr von gironimo
Urlaubstage sind Tage, an denen man ansonsten gearbeitet hätte.Also eben nicht arbeitsfreie Tage.
Eine 5-TageWoche hat also 5 Urlaubstage.
Ansonsten gilt bei euch vielleicht auch ein Tarif.
Erstellt am 16.08.2016 um 21:07 Uhr von nicoline
*Urlaubstage sind Tage, an denen man ansonsten gearbeitet hätte.*
Korrekt. Im Umkehrschluß muss man für die Tage, an denen man sowieso nicht gearbeitet hätte, keine Urlaubstage verbrauchen. Wenn man das korrekt abrechnen will, braucht man einen Dienstplan, in welchem in der ersten Zeile vermerkt ist, wie man arbeiten soll. (Sollplanung). In der Zeile darunter wird eingetragen, wie gearbeitet wurde (Istplan).
So wie in diesem Beispiel:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urlaub1.htm
In einem Betrieb, in welchem regelhaft sonntags gearbeitet wird, ist der Sonntag auf die Urlaubstage anzurechnen.
https:www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsberechnung-wenn-sonntag-ein-regelmaessiger-arbeitstag-ist_76_185658.html
Ebenso der Feiertag
http://www.bv-gfgh.de/bag-urteil-urlaub-an-gesetzlichen-feiertagen/
So ist es also möglich, in einer Woche von Montag bis Sonntag, auch bei einer 5 Tage Woche, 7 Tage Urlaub verplanen zu müssen. Oder aber auch nur 4 Tage, wie ebenfalls in diesem Beispiel.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urlaub1.htm
Erstellt am 17.08.2016 um 08:40 Uhr von Tulpe
Wen im Vertrag eine 5 Tage Woche steht mit 30 Urlaubstagen, zählt diese. Arbeitet Ihr aber 6 oder 7 Tage dann muss der Urlaub hochgerechnet werden. 6 Tage = 33 Tage Urlaub und 7 Tage gleich 36 Tage Urlaub. Ihr dürft nicht weniger haben als in einer 5 Tage Woche.
Gruß