Hallo Forum,
das BUrlG schreibt vor, das mindestens 10/12 Werktage im Kalenderjahr zusammenhängend als Urlaubstage vom AN genommen werden sollen. Muß ich als AN nun 10 Urlaubstage dafür hernehmen, oder kann ich z.B. die Freitage, die bei uns nur 5 Std. Arbeitszeit sind, als Überstunden frei nehmen.
D. h. 8 Urlaubstage und 10 Überstunden. Lt. Aussage unserer Personalabteilung muss der AN 10 Urlaubstage nehmen. Ist das richtig ?