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Überstunden Krankentage

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Dotty1
Feb 2023 bearbeitet

Unsere Betriebsleitung hat beschlossen das 2 unserer Mitarbeiter keine Überstunden mehr machen dürfen ( bis zum Sommerurlaub). Begründung, sie hätten zuviel Krankheitstage. Ich weiß, daß es früher mal die Regelung bei uns gab. Mir ist als jetziger Betriebsrat aber nichts bekannt. Es gab auch null Infos dazu. Muss der Betriebsrat dazu nicht befragt werden?

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Community-Antworten (20)

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GabrielBischoff

23.02.2023 um 08:44 Uhr

Den Betriebsrat zu fragen, wenn KEINE Überstunden mehr angeordnet / freigegeben werden. Eher nicht. Von welcher Richtung her siehst du denn hier einen Anspruch? Was sind die Konsequenzen für die AN?

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XYZ68

23.02.2023 um 08:51 Uhr

Nun kommt der Arbeitgeber einmal seiner Fürsorgepflicht nach und möchte Mitarbeiter, die eine angegriffene Gesundheit haben, entlasten, in dem er sie nicht zu Überstunden heranzieht, auch wenn sie es wollen, und dies ist nun auch nicht recht?

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enigmathika

23.02.2023 um 08:58 Uhr

Der Betriebsrat muss seine Zustimmung erteilen, wenn Überstunden angeordnet werden. Wenn keine Überstunden angeordnet werden, ist alles im grünen Bereich. Und für die "Ungleichbehandlung", dass nur bei den gesunden Kolleg:innen Überstunden angeordnet werden, gibt es hier einen sehr guten Grund.

Was ist denn die Intention Deiner Frage? Möchtest Du, dass die 2 Mitarbeiter Überstunden machen "dürfen"?

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Dotty1

23.02.2023 um 10:05 Uhr

Mir geht's eher darum ob der Betriebsrat da ein Mitspracherecht recht hat? Also ab wieviel Krankheitstage und wie lange man keine Überstunden mehr machen darf

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Muschelschubser

23.02.2023 um 10:13 Uhr

Den BR muss man sicherlich nicht fragen, wenn der Arbeitsablauf OHNE besondere Vereinbarungen ablaufen soll. Eine besondere Vereinbarung wäre z.B. eine Anordnung von Überstunden, die der Mitbestimmung des BR unterliegt. Also genau das Gegenteil von dem was hier passiert.

Anders wäre es, wenn es eine BV zur flexiblen Arbeitszeit gibt, und diese bestimmte Freiheiten definiert die der betroffene MA nicht erhält. Dann würde er benachteiligt werden. Dann müsste der BR auf den Verstoß gegen die BV reagieren.

Ansonsten fehlt hier der Zusammenhang. Ich gehe auch davon aus, dass man die Fehlzeiten an überhöhter Arbeitsbelastung festmacht. Ich weiß aber nicht, wie der MA das sieht. Ich hoffe sehr, dass es ihm vernünftig so begründet wurde. Oftmals sehen die MA das aber anders und malochen bis sie wirklich nicht mehr können, und diese Spezies muss man dann vielleicht auch mal vor sich selbst schützen.

T
takkus

23.02.2023 um 10:35 Uhr

"... wie lange man keine Überstunden mehr machen darf" Ich brach gleich ab. Eure MA WOLLEN unbedingt Überstunden machen? Ihr als BR wiederum findet es doof, wenn der ArbGeb nicht möchte das Überstunden, auch wenn nur bei einzelnen Mitarbeitenden, gemacht werden?

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GabrielBischoff

23.02.2023 um 13:14 Uhr

Welche Motivation gibt es für Überstunden, dass die so beliebt sind?

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dieschi

23.02.2023 um 13:22 Uhr

"Mir geht's eher darum ob der Betriebsrat da ein Mitspracherecht recht hat? Also ab wieviel Krankheitstage und wie lange man keine Überstunden mehr machen darf."

Ähm, Nein?! Warum sollte er?

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Dotty1

23.02.2023 um 13:22 Uhr

Zu wenig Urlaubstage, die auch noch meistens verplant werden vom Chef

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dieschi

23.02.2023 um 13:27 Uhr

"Zu wenig Urlaubstage, die auch noch meistens verplant werden vom Chef"

Dann hat der BR ein anderes Thema um das er sich kümmern sollte ... https://www.rehmann.de/wie-viele-urlaubstage-darf-der-arbeitgeber-verplanen/#:~:text=Nach%20einem%20Urteil%20des%20Bundesarbeitsgerichtes,d%C3%BCrfen%20als%20Betriebsurlaub%20angeordnet%20werden.

T
takkus

23.02.2023 um 13:44 Uhr

Wieviel Urlaubstage sind es denn?

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Dotty1

23.02.2023 um 13:49 Uhr

25 Tage davon verplant 21

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Dotty1

23.02.2023 um 13:51 Uhr

Mir geht es wirklich nur darum, ob der Betriebsrat da ein Mitspracherecht hat. Ansonsten habe ich eigentlich kein Problem damit.

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Relfe

23.02.2023 um 13:55 Uhr

@Dotti

jetzt habe ich evt. verstanden was das Problem ist:

ihr habt "zu wenig" Urlaubstage (haben wir glaube ich alle :-) ) und der Chef gibt den Urlaub vor. Deshalb machen alle Überstunden um zusätzliche freie Tage zu generieren. Jetzt "bestraft" deiner Ansicht nach der Chef die MA mit "zu vielen Krankheitstagen" indem er Überstunden verbietet, damit diese MA keine Überstunden und somit zusätzliche freie Tage generieren können. --> habe ich das so richtig dargestellt?

das wäre zwar theoretisch, ganz weit hergeholt, eine Benachteiligung aufgrund von Krankheit, aber auch schon sehr absurd wenn der BR da dem Chef "auf die Finger hauen" wollte.

wie @dieschi schon schrieb: kümmert euch um das echte Problem mit der Urlaubsverplanung

S
Steinerin

23.02.2023 um 14:01 Uhr

@ gabrielBischoff Wenn man beispielsweise als 30 Stunden-Kraft mehrmals für deutlich mehr Stunden geplant wurde (oder sich planen lässt) und dann in gerade dieser Woche krank wird. Somit werden die geplanten Stunden gutgeschrieben. Wenn das mehrfach passiert könnte man als AG schon mal stutzig werden. Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

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dieschi

23.02.2023 um 14:08 Uhr

"25 Tage davon verplant 21"

Da liegt der Hund begraben, ich glaube auch das es sich so verhält wie Du beschreibst @Relfe.

@Dotty1 Euer Problem: Der AG verplant, meiner Rechnung nach, 6 Tage mehr als er nach dem BAG-Urteil darf. Hier müsst ihr aktiv werden!

G
GabrielBischoff

23.02.2023 um 16:59 Uhr

Ja, euer Thema liegt hier in der Urlaubsplanung und eventuell in der Personalplanung.

Deswegen habe ich mal so offen gefragt. :)

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DummerHund

23.02.2023 um 18:01 Uhr

@dieschi Wie kommst du darauf das der AG 15 Tage Urlaub verplanen kann?

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Dotty1

24.02.2023 um 06:00 Uhr

Vielen Dank für die schnellen und vielen Antworten

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dieschi

24.02.2023 um 08:39 Uhr

"@dieschi Wie kommst du darauf das der AG 15 Tage Urlaub verplanen kann?"

Rechtsprechung bei „dringende betriebliche Belange“? Etwa 60 Prozent des Jahresurlaubs dürfen als Betriebsurlaub angeordnet werden. Siehe: https://www.rehmann.de/wie-viele-urlaubstage-darf-der-arbeitgeber-verplanen

Deswegen sag ich ja, da muss der BR aktiv werden. Erstens wegen der Prüfung ob der vom AG verplante Urlaub tatsächlich unter die „dringende betriebliche Belange“ fällt und zweitens weil der AG zu viele Tage verplant!

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