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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auskunft an BR bzgl. Krankentage

L
luciano
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir bekommen eigentlich gute Info`s von unserer Personalabteilung. Jetzt haben wir angefragt, ob denn der Personalausschuss des BR Auskunft über die Krankentage einzelner Kollegen/innen haben kann, damit wir mal mit Gespräche führen können, ob es betriebliche Gründe dafür geben kann. Die Personalleitung lehnt diese Auskunft an den BR aus datenschutztechtlichen Gründen ab. ist dies korrekt oder können wir uns hier evtl. auf BetrVG § 80 berufen ?

Gruß luciano

1.63108

Community-Antworten (8)

S
SuzieQ

14.06.2011 um 18:37 Uhr

luciano, Der Betriebsrat hat bei der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung von Daten ein umfassendes Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Die diesbezüglichen Beteiligungsrechte werden durch das BDSG nicht verdrängt ( § 32 Abs. 3 BDSG ). Empfehle eine Betriebsvereinbarung über ein betriebliches Gesundheitsmanagement abzuschliessen.

G
ganther

14.06.2011 um 19:33 Uhr

was soll denn bitte der § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hier?

Ich würde über den schon von Euch genannten § 80 gehen. Aber ist es sinnvoll die Krankheitstage einzelner MA nachzugehen? Schon mal eine Belastungsanalyse gemacht? Da gibt es auch ein Initiativrecht des BR? Da kann man etwas für alle MA erreichen und nicht nur punktuell

K
keiner

14.06.2011 um 19:44 Uhr

Datenschutz ist quatsch, der betriebsrat ist nicht dritter im sinne des bdschg. Trotzdem würde ich es lassen

G
ganther

14.06.2011 um 19:50 Uhr

@keiner

in der Absolutheit eine gewagte Aussage

W
wahlvst

14.06.2011 um 20:08 Uhr

Einzelne Krankenfehltage gehen den BR nichts an. Etwas anders sind statitische Zahlen oder Krankenhäufigkeiten in bestimmten Bereichen. Weiter bekommt der BR Infos gem. § 84 Abs. 2 SGB IX.

Die Krankenfehltage für Grippe oder Schnupfen sind Sache der Personalstellen nicht der BR.

Auch das BDSG schreibt den sparsamen Umgang mit Daten vor. Und auch die Zweckgebundene Nutzung dieser.

K
keiner

14.06.2011 um 21:00 Uhr

ganther wenn du dich mal mit bem beschäftigt hättest, könntest du meine aussage besser verstehen. die betonung lag aber auch auf dem +ich+

G
ganther

14.06.2011 um 21:26 Uhr

  1. Kenne ich mit dem BEM schon recht gut aus
  2. Hast du anscheinend nicht verstanden was ich meinte... Lese deine 1. Aussage noch einmal und denke mal darüber nach was du da wirklich geschrieben hast... Du hast die Aussage nicht eingeschränkt auf....
K
keiner

14.06.2011 um 21:29 Uhr

habe ich. keine ahnung was dir nicht gefällt. aber du wirst es bestimmt auch nicht verraten. ansonsten müsstest du unwissenheit eingestehen.

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