Erstellt am 14.06.2011 um 16:37 Uhr von SuzieQ
luciano, Der Betriebsrat hat bei der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung von Daten ein umfassendes Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Die diesbezüglichen Beteiligungsrechte werden durch das BDSG nicht verdrängt ( § 32 Abs. 3 BDSG ).
Empfehle eine Betriebsvereinbarung über ein betriebliches Gesundheitsmanagement abzuschliessen.
Erstellt am 14.06.2011 um 17:33 Uhr von ganther
was soll denn bitte der § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hier?
Ich würde über den schon von Euch genannten § 80 gehen. Aber ist es sinnvoll die Krankheitstage einzelner MA nachzugehen? Schon mal eine Belastungsanalyse gemacht? Da gibt es auch ein Initiativrecht des BR? Da kann man etwas für alle MA erreichen und nicht nur punktuell
Erstellt am 14.06.2011 um 17:44 Uhr von keiner
Datenschutz ist quatsch, der betriebsrat ist nicht dritter im sinne des bdschg.
Trotzdem würde ich es lassen
Erstellt am 14.06.2011 um 17:50 Uhr von ganther
@keiner
in der Absolutheit eine gewagte Aussage
Erstellt am 14.06.2011 um 18:08 Uhr von wahlvst
Einzelne Krankenfehltage gehen den BR nichts an. Etwas anders sind statitische Zahlen oder Krankenhäufigkeiten in bestimmten Bereichen. Weiter bekommt der BR Infos gem. § 84 Abs. 2 SGB IX.
Die Krankenfehltage für Grippe oder Schnupfen sind Sache der Personalstellen nicht der BR.
Auch das BDSG schreibt den sparsamen Umgang mit Daten vor. Und auch die Zweckgebundene Nutzung dieser.
Erstellt am 14.06.2011 um 19:00 Uhr von keiner
ganther
wenn du dich mal mit bem beschäftigt hättest, könntest du meine aussage besser verstehen. die betonung lag aber auch auf dem +ich+
Erstellt am 14.06.2011 um 19:26 Uhr von ganther
1. Kenne ich mit dem BEM schon recht gut aus
2. Hast du anscheinend nicht verstanden was ich meinte... Lese deine 1. Aussage noch einmal und denke mal darüber nach was du da wirklich geschrieben hast... Du hast die Aussage nicht eingeschränkt auf....
Erstellt am 14.06.2011 um 19:29 Uhr von keiner
habe ich. keine ahnung was dir nicht gefällt. aber du wirst es bestimmt auch nicht verraten. ansonsten müsstest du unwissenheit eingestehen.