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Schwerbehindertenvertretung/Betriebsrat - Betrieb erkennt Krankschreibung nicht an und verweigert die Anerkennung als Krankentage?

U
ulfmaria
Jan 2018 bearbeitet

Hallo guten Tag,

ich bin gewählte Schwerbehindertenvertrauensperson in meinem größeren Automobil-Handwerksbetrieb.

Ich schildere nun einen Vorfall der sich bei uns zugetragen hat und bitte um Unterstützung, da ich nicht weis ob ich mich richtig verhalten habe. Ein Kollege von uns hatte am 12.02.07 einen freien Arbeitstag (Gleittag). Am 13.02.07 regulär gearbeitet und nachmittags den Betrieb verlassen (ausgestempelt) da er zum Arzt ging. Dieser Arzt hat den Kollegen rückwirkend vom 12.02.07 für 1 Woche krankgeschrieben. Der Betrieb erkennt diese Krankschreibung nicht an und verweigert für den 12.02 und 13.02.07 die Anerkennung als Krankentage. Das heißt, der Gleittag bleibt bestehen, der 13.02.07 wird als Arbeitstag gezählt und erst ab dem 14.02.07 berechnet die Firma Krankentage. Der Mitarbeiter hat dann von der Geschäftsleitung ein Schreiben erhalten, wo er für die Zukunft aufgefordert wird, ab dem ersten Tag der Erkrankung eine Bescheinigung vorzulegen. Es kam auch zu einem Personalgespräch, in dem dem Kollegen vorgehalten wurde, er würde den Betrieb betrügen, dies auch noch vom Betriebsratsvorsitzenden. Wer kann mir bitte helfen, ob dieses Verhalten der Geschäftsleitung richtig ist, ich habe den Kolegen geraten, das Schreiben nicht anzuerkennen und das Integrationsamt zu seiner Unterstützung in Anspruch zu nehmen, (der Kollege ist schwerbehindert).

Vielen Dank im Voraus. (möchte bitte anonym bleiben)

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Community-Antworten (2)

S
Sozialportal

12.03.2007 um 17:03 Uhr

Meines Wissens nach ist eine rückwirkende Krankmeldung nicht zulässig. Die Krankmeldung darf erst mit dem Datum des Arztbesuches ausgestellt werden. Da der Kollege am 13.2.07 normal gearbeitet hat, kann der freie Arbeitstag davor ansonsten auf diese Art nicht wieder reingeholt werden. Der normal gearbeitete Tag wurde stundenmäßig wie geplant beendet?? Wenn weniger gearbeitet wurde, dann zählt der Tag als erster Krankmeldungstag. War der Kollege an seinem freien Tag beim Arzt?? Hat der Kollege seinen AG am 12.2. unterrichtet, dass er krank ist?? Da ist die Sache mit dem Unverzüglich mitteilen. Nach dem 3. Tag benötigt man den gelben Zettel!!! Dann sieht die Sache wieder anders aus.

Die Aufforderung, sich ab dem ersten Tag mit ärztlicher Krankmeldung krank zu melden, kann nur mit Zustimmung des BR/PR erfolgen, da der AG hierfür einen Antrag an den BR/PR stellen muss und dies nur im begründeten Einzelfall.

JS

U
ulfmaria

12.03.2007 um 17:33 Uhr

Vielen Dank für die Antwort. Trotzdem bleibt eine Unsicherheit bei mir. Es gibt ein LAG-Urteil: Arbeitgeber darf ein ärztliches Attest grundsätzlich nicht anzweifeln Hier schreibt der Arzt rückwirkend die AU, weil die Erkrankung bereits vor Tagen aufgetreten ist.

Was nun? Danke

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