Abfrage Krankentage
Nach § 80 (2) "Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten....." sollten unserer Meinung nach so ziehmlich alle Auskünfte an den BR erteilt werden welch dieser wünscht. In unserem Falle wurde uns die Abfrage des Krankenstandes ( der in diesem Jahr angefallenen Krankentage) einer Abteilung verwehrt mit dem Hinnweis das diese Information in die Privatsphäre der Betroffenen eingreifen würde. Kann mir jemand sagen ob das so rechtens ist oder haben wir eine Möglichkeit die Kranktage von diesem Büro zu erfahren?
Gruß, Ro
Community-Antworten (6)
10.10.2011 um 21:56 Uhr
. . . wenn es sich um ein Privatbüro handelt, natürlich nicht ;-) Ansonsten sind Krankentage=Ausfalltage eine betriebliche Größe und gehören mit zu den Daten, die der BR unbedingt abfragen soll, denn daraus lassen sich übermäßige Belastungen, gesundheitliche Gefährdungen (§87 BetrVG) u.ä. herauslesen . . .
10.10.2011 um 22:34 Uhr
Ich würde sogar noch weiter gehen und § 82 und §§ 96 -98 BetrVG ins Spiel bringen. Es kann ja durchaus sein das einige MA evtl. nicht ausreichend qualifiziert sind die anfallenden arbeiten der "Ausfälle" zu erledigen.
11.10.2011 um 11:10 Uhr
. . . ergänzend mal noch: fragt doch einfach mal an, auf welcher Grundlage sie Euch die Info verwehren ;-)
11.10.2011 um 13:19 Uhr
@wölfchen: Letztlich Datenschutz. Der gilt doch immer genau in den Fällen, wenn der ArbGeb irgendwelche Infos nicht rausrücken will ;-)
@Roxx: lies mal in deinem Gesetzbuch weiter: "...Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen;..."
Ihr solltet also begründen können, für welche eurer Aufgaben ihr den Krankenstand in welcher Detailierung braucht (Firmendurchschnitt, wieveil Krankheitstage pro Abteilung, ...)
Schlimmstenfalls könntet ihr ja den Verdacht hegen, dass bei Mitarbeiter XYZ Gesetze zu seinem Schutz nicht eingehalten wurden (§80.1.1), z.B. weil ihr den Verdacht habt, dass er länger krank war, als die in §84 SGB IX gesetzte Frist, nach der der ArbGeb euch hätte informieren müssen... Ach ja, Datenschutz: Wird eingehalten, siehe §79. Außerdem ist das BetrVG natürlich eine "andere Rechtsvorschrift" im Sinne des §4(1) BDSG - der Betroffene muss also nicht mal einwilligen, wenn ihr eben begründen könnt, welche Daten ihr wozu braucht.
11.10.2011 um 15:58 Uhr
hallo leute,
braucht man eigentlich auch für solche Abfragen immer einen Beschluss? Oder kann der Vorsitzende bzw. sein Stellv. ähnliche Abfragen auch spontan tätigen?
11.10.2011 um 21:28 Uhr
Danke für die Antworten.
§82 und §92 – 98 kommen eher nicht in Betracht, die Damen sind alle vom Fach und machen die Arbeit teilweise schon seit Jahren. Allerdings nicht in diesem (Großraum)Büro, früher wurde die Arbeit in den jeweiligen Vertriebsbüros erledigt. Seit es dieses Büro gibt häufen sich die Ausfallzeiten. Wir versuchen nun die Ursache rauszukriegen. Leider sind die Damen, so wie alle anderen Verwaltungsangestellten, nicht sonderlich gesprächig, und gegenüber den Unruhestiftern vom BR schon gar nicht. Uns wird am ehesten der § 87 weiterhelfen, wir vermuten (wie Wölfchen) eine übermäßige Belastungen bis zur gesundheitlichen Gefährdung oder Unstimmigkeiten untereinander (Mobbing heißt das wohl heute). Wir werden unserer mündlichen Anfrage wohl eine schriftliche folgen lassen, mal sehen was dann passiert. Den Mann für Arbeitsschutz gibts dann ja auch noch.
Danke, Ro
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