Krankheitstage im Urlaubstool speichern
Hallo liebes Forum,
wir benutzen im Unternehmen seit einiger Zeit eine Software wo wir unsere Urlaubsanträge eintragen.
Mir ist nur letztens aufgefallen, dass die Personalabteilung auch die Krankentage über dieses Tool abwickelt, d.h. sie trägt die Krankentage in dieses Tool ein. Jeder AN kann natürlich nur sein eigenes Profil ansehen. Aber ich als AN kann jederzeit sehen wie oft ich in diesem Jahr krank war und wie viele Urlaubstage ich noch habe :) Als BR wurden wir nicht informiert, dass dieses Tool auch die Krankentage "überwachen" soll. Natürlich kann/soll der AG die Daten speichern, aber einige Kollegen könnten sich doch eingeschüchtert fühlen. Eine entsprechende Erklärung warum diese Daten gespeichert werden und wie Lange und welchem Zweck es dienen gab es nicht.
Sollte jeder AN zu jeder Zeit sehen können, wie oft er krank war?
Welche Rechte hat der BR hier? Ich werde dieses Thema auf jeden fall mit den Kollegen besprechen.
Viele Grüße
Community-Antworten (6)
13.10.2013 um 20:22 Uhr
Habt Ihr denn keine BV zum Thema Abwesendheitsassistent gemacht? Dann solltet Ihr das schnellstens nachholen. Hier gilt § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
13.10.2013 um 20:25 Uhr
Warum bitte schön sollten sich Kollegen eingeschüchtert fühlen, bloß weil der AG die Krankentage (hoffentlich korrekt) einträgt? Dass er das macht, ist doch klar (weil er es halt muss). Und dass die Kollegen die Richtigkeit der Eintragungen überprüfen können, ist doch wohl auch okay. Bitte, habt Ihr vielleicht noch andere (echte) Probleme?
13.10.2013 um 20:55 Uhr
Der AG ...... MUSS ..... die genauen Krankenfehltage der AN sogar überwachen. Denn auch Dir solltevder § 84, 2 SGB IX bekannt sein.
13.10.2013 um 21:53 Uhr
@Charlys, bitte entschuldige .. es ist nicht meine Art, jemanden "anzumachen", der dem Fragesteller antwortet, dafür haben wir ja unsere "Spezialisten" ... aber bist du sicher, dass du das SGB IX meinst? Ich frage, weil das SGB IX auf schwerbehinderte Menschen abstellt. Eine Schwerbehinderung (oder Reha) hat FranziB nicht erwähnt.
@FranziB: Ich meine auch, die Vorteile überwiegen hier für den AN, das ist schon i.O. Allerdings, den BR nicht einmal zu informieren, das zeugt nicht von besonders vertrauensvoller Zusammenarbeit. Darauf würde ich die Herrschaften noch einmal deutlich ansprechen.
13.10.2013 um 22:28 Uhr
Hartmut,
BEM, ist Dir ein Begriff? Der Abs 2 des § 84 SGB IX gilt für alle AN.
14.10.2013 um 11:29 Uhr
Die von Dir genannte Software kann ja nicht nur Urlaubstage sondern alle übrigen Fehlzeiten erfassen und verwalten. Vom Grundsatz her finde ich das sehr praktisch.
Allerdings bin ich auch der Meinung, dass eine Betriebsvereinbarung hierzu unbedingt notwendig ist.
Hier gilt § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG< ist zutreffend. In dieser BV sollte klar festgelegt werden, welche Daten erfasst werden, wer welche Zugriffsrechte hat, wer welchen Einblick in die Daten hat, und natürlich ob und wenn ja welche Statistiken zulässig sind usw.
Ihr solltet also - sofern Ihr keine BV habt oder diese nur Urlaubsdaten vorsieht - den AG auf Eure Mitbestimmung hinweisen und eine entsprechende BV fordern.
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