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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gespräch mit mein Vorgesetzter

L
Liveacolori
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Wir haben heute eine BR-Sitzung gehabt aber ich könnte nicht pünktlich kommen weil ich verschlafen habe. Ich habe mich beim Vorsitzender und beim AG gemeldet und informiert dass ich heute mich verspäte.

Mein Vorgesetzter sagt dass er, wegen die Verspätung, ein Gespräch mit mir führen muss. Frage: Ist dieser Gespräch notwendig und rechtlich korrekt? Wenn ich im mein Abteilung gewesen wäre dann kann ich verstehen. Aber heute ich war ganztägig im BR und dementsprechend im meinen Abteilung nicht einsetzbar. Dann frage ich mich wozu er dieser Gespräch braucht. Meiner Meinung nach reicht dass er davon informiert ist. Mein Vorgesetzter sagt dass er dieser Gespräch führen muss unabhängig ob ich freigestellt war. Im BR haben wir unterschiedlichen Meinungen.

Wie sieht ihr das?

1.33609

Community-Antworten (9)

G
ganther

08.08.2016 um 20:35 Uhr

habt ihr eine flexible Arbeitszeit? Hast du einen festen Arbeitsbeginn?

G
gironimo

08.08.2016 um 20:53 Uhr

Na warte doch erst mal ab, was der Chef will. Nimm ein BR-Mitglied deines Vertrauens mit.

L
Liveacolori

08.08.2016 um 22:58 Uhr

ja, ich habe einen festen Arbeitsbeginn.

G
ganther

08.08.2016 um 23:32 Uhr

Na dann hast du im die Zeit auch im Betrieb zu sein

P
Pjöööng

09.08.2016 um 12:24 Uhr

Voraussetzung dafür dass der Arbeitgeber das BRM für die erforderliche Zeit von der Arbeitspflicht befreien kann ist natürlich dass der AN grundsätzlich leistungsfähig und - willig ist.

Im vorliegenden Falle konnte Dich der Arbeitgeber also noch gar nicht von der Arbeitspflicht befreien und Du hättest am Arbeitsplatz sein müssen.

E
EightBall

09.08.2016 um 17:10 Uhr

Also ich kenne dass man als BR immer unter Feuer steht, ja. Aber mal verschlafen, der soll sich nicht so anstellen, ja. Geh hin, hör dir das Geblubber an und geh wieder weg. Und mach was gironimo sagt, nimm einen BR-Kollegen mit. Einen dem du vertraust, du kannst dir aussuchen wen.

N
Nordling

10.08.2016 um 11:50 Uhr

„Und mach was gironimo sagt, nimm einen BR-Kollegen mit“

Mit der Aussage wäre ich ein wenig vorsichtig. Gesichert ist ein Teilnahmerecht eines BRM nur wenn es Themen, die in den §§ 81-84 BetrVG beschrieben werden, betrifft. Bei allem anderen, besonders bei Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten, kann der AG die Teilnahme eines BRM ablehnen. OK, viele AG wissen das nicht und dulden es deshalb. Aber ich würde die Aussage von EightBall jetzt nicht unbedingt als der Weisheit letzten Schluss ansehen

E
EightBall

10.08.2016 um 12:46 Uhr

Welche Aussage von mir meinst du denn? Ich habe doch nur gesagt, nimm einen BR-Kollegen mit.

N
Nordling

10.08.2016 um 13:48 Uhr

Was ich damit ausdrücken wollte, war: Die Teilnahme eines BRM an einem Personalgespräch ist nicht ganz so gesichert, wie es die Aussage“… nimm einen BR- Kollegen mit“ erscheinen lässt. Ein Personalgespräch wegen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten (und „Zuspätkommen“ gehört da wohl rein) gehört nun mal nicht zum Kreis der Anwesenheitsberechtigung eines BRM und könnte dazu führen (von Sonderfällen abgesehen), dass der Chef (wenn er sich denn auskennen sollte) das BRM einfach wieder vor die Tür setzt. Und das ist dann doch irgendwie peinlich, oder? Aber OK, "Versuch macht kluch"... versuchen kann er es ja.

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