Erstellt am 08.08.2016 um 18:35 Uhr von ganther
habt ihr eine flexible Arbeitszeit? Hast du einen festen Arbeitsbeginn?
Erstellt am 08.08.2016 um 18:53 Uhr von gironimo
Na warte doch erst mal ab, was der Chef will. Nimm ein BR-Mitglied deines Vertrauens mit.
Erstellt am 08.08.2016 um 20:58 Uhr von liveacolori
ja, ich habe einen festen Arbeitsbeginn.
Erstellt am 08.08.2016 um 21:32 Uhr von ganther
Na dann hast du im die Zeit auch im Betrieb zu sein
Erstellt am 09.08.2016 um 10:24 Uhr von Pjöööng
Voraussetzung dafür dass der Arbeitgeber das BRM für die erforderliche Zeit von der Arbeitspflicht befreien kann ist natürlich dass der AN grundsätzlich leistungsfähig und - willig ist.
Im vorliegenden Falle konnte Dich der Arbeitgeber also noch gar nicht von der Arbeitspflicht befreien und Du hättest am Arbeitsplatz sein müssen.
Erstellt am 09.08.2016 um 15:10 Uhr von EightBall
Also ich kenne dass man als BR immer unter Feuer steht, ja. Aber mal verschlafen, der soll sich nicht so anstellen, ja. Geh hin, hör dir das Geblubber an und geh wieder weg. Und mach was gironimo sagt, nimm einen BR-Kollegen mit. Einen dem du vertraust, du kannst dir aussuchen wen.
Erstellt am 10.08.2016 um 09:50 Uhr von Nordling
„Und mach was gironimo sagt, nimm einen BR-Kollegen mit“
Mit der Aussage wäre ich ein wenig vorsichtig. Gesichert ist ein Teilnahmerecht eines BRM nur wenn es Themen, die in den §§ 81-84 BetrVG beschrieben werden, betrifft. Bei allem anderen, besonders bei Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten, kann der AG die Teilnahme eines BRM ablehnen. OK, viele AG wissen das nicht und dulden es deshalb. Aber ich würde die Aussage von EightBall jetzt nicht unbedingt als der Weisheit letzten Schluss ansehen
Erstellt am 10.08.2016 um 10:46 Uhr von EightBall
Welche Aussage von mir meinst du denn? Ich habe doch nur gesagt, nimm einen BR-Kollegen mit.
Erstellt am 10.08.2016 um 11:48 Uhr von Nordling
Was ich damit ausdrücken wollte, war: Die Teilnahme eines BRM an einem Personalgespräch ist nicht ganz so gesichert, wie es die Aussage“… nimm einen BR- Kollegen mit“ erscheinen lässt. Ein Personalgespräch wegen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten (und „Zuspätkommen“ gehört da wohl rein) gehört nun mal nicht zum Kreis der Anwesenheitsberechtigung eines BRM und könnte dazu führen (von Sonderfällen abgesehen), dass der Chef (wenn er sich denn auskennen sollte) das BRM einfach wieder vor die Tür setzt. Und das ist dann doch irgendwie peinlich, oder? Aber OK, "Versuch macht kluch"... versuchen kann er es ja.