Gespräch mit mein Vorgesetzter
Hallo!
Wir haben heute eine BR-Sitzung gehabt aber ich könnte nicht pünktlich kommen weil ich verschlafen habe. Ich habe mich beim Vorsitzender und beim AG gemeldet und informiert dass ich heute mich verspäte.
Mein Vorgesetzter sagt dass er, wegen die Verspätung, ein Gespräch mit mir führen muss. Frage: Ist dieser Gespräch notwendig und rechtlich korrekt? Wenn ich im mein Abteilung gewesen wäre dann kann ich verstehen. Aber heute ich war ganztägig im BR und dementsprechend im meinen Abteilung nicht einsetzbar. Dann frage ich mich wozu er dieser Gespräch braucht. Meiner Meinung nach reicht dass er davon informiert ist. Mein Vorgesetzter sagt dass er dieser Gespräch führen muss unabhängig ob ich freigestellt war. Im BR haben wir unterschiedlichen Meinungen.
Wie sieht ihr das?
Community-Antworten (9)
08.08.2016 um 20:35 Uhr
habt ihr eine flexible Arbeitszeit? Hast du einen festen Arbeitsbeginn?
08.08.2016 um 20:53 Uhr
Na warte doch erst mal ab, was der Chef will. Nimm ein BR-Mitglied deines Vertrauens mit.
08.08.2016 um 22:58 Uhr
ja, ich habe einen festen Arbeitsbeginn.
08.08.2016 um 23:32 Uhr
Na dann hast du im die Zeit auch im Betrieb zu sein
09.08.2016 um 12:24 Uhr
Voraussetzung dafür dass der Arbeitgeber das BRM für die erforderliche Zeit von der Arbeitspflicht befreien kann ist natürlich dass der AN grundsätzlich leistungsfähig und - willig ist.
Im vorliegenden Falle konnte Dich der Arbeitgeber also noch gar nicht von der Arbeitspflicht befreien und Du hättest am Arbeitsplatz sein müssen.
09.08.2016 um 17:10 Uhr
Also ich kenne dass man als BR immer unter Feuer steht, ja. Aber mal verschlafen, der soll sich nicht so anstellen, ja. Geh hin, hör dir das Geblubber an und geh wieder weg. Und mach was gironimo sagt, nimm einen BR-Kollegen mit. Einen dem du vertraust, du kannst dir aussuchen wen.
10.08.2016 um 11:50 Uhr
„Und mach was gironimo sagt, nimm einen BR-Kollegen mit“
Mit der Aussage wäre ich ein wenig vorsichtig. Gesichert ist ein Teilnahmerecht eines BRM nur wenn es Themen, die in den §§ 81-84 BetrVG beschrieben werden, betrifft. Bei allem anderen, besonders bei Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten, kann der AG die Teilnahme eines BRM ablehnen. OK, viele AG wissen das nicht und dulden es deshalb. Aber ich würde die Aussage von EightBall jetzt nicht unbedingt als der Weisheit letzten Schluss ansehen
10.08.2016 um 12:46 Uhr
Welche Aussage von mir meinst du denn? Ich habe doch nur gesagt, nimm einen BR-Kollegen mit.
10.08.2016 um 13:48 Uhr
Was ich damit ausdrücken wollte, war: Die Teilnahme eines BRM an einem Personalgespräch ist nicht ganz so gesichert, wie es die Aussage“… nimm einen BR- Kollegen mit“ erscheinen lässt. Ein Personalgespräch wegen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten (und „Zuspätkommen“ gehört da wohl rein) gehört nun mal nicht zum Kreis der Anwesenheitsberechtigung eines BRM und könnte dazu führen (von Sonderfällen abgesehen), dass der Chef (wenn er sich denn auskennen sollte) das BRM einfach wieder vor die Tür setzt. Und das ist dann doch irgendwie peinlich, oder? Aber OK, "Versuch macht kluch"... versuchen kann er es ja.
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