Ich möchte noch mal Bezug nehmen auf die Anfrage von mueller Lohn/Gehaltszulage für alle Mitarbeiter.
pjöööng hat ja meine Anmerkungen zitiert und hinterfragt.

Ich weise auf den § 77 Abs. 3 BetrVG hin: Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

Und ich denke das es sich bei den Lohn/Gehaltszulagen um Arbeitsentgelte handelt und ein Betriebsrat somit was Lohn und Gehalt betrifft nichts durchsetzen kann.