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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betrifft: Verdeckte Gegendarstellung

PR
pro reo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allerseits

Vor einiger Zeit habe ich in diesem Forum den Begriff der verdeckten Gegendarstellung gelesen.

Wer kann mir die Modalitäten hierfür erklären?

= wie + wo sie abzugeben ist, wem sie zu hinterlegen ist, wann sie der Personalakte zugeführt wird ob sie im Kuvert oder offen abzugeben ist was der BR für eine Verantwortung ausübt etc.

Über aufschlußreiche Beiträge würde ich mich sehr freuen.

mfG

5.59303

Community-Antworten (3)

W
w-j-l

16.03.2006 um 16:56 Uhr

Hallo, Du meinst bei Abmahnung?

Dazu gibt es eigentlich keine festen Modalitäten. Der Grund dafür liegt darin, dass der AN den Anspruch hat, eine Erwiderung zur Personalakte zu geben, wenn dort für ihn negative Inhalte eingestellt werden. Das führt häufig dazu, dass der AG nach Kenntnis über diese Gegendarstellung eigene Erwiderungen nachlegt. Das Ganze kann ein endloses Spiel werden.

Wenn man als AN gute Argumente gegen den Inhalt einer Abmahnung hat, dann kann es vorteilhaft sein, dass man die Gegendarstellung zwar formuliert, aber nicht zur Personalakte gibt, um eine Reaktion des AGs darauf zu vermeiden.

Diese Gegendarstellung kann man dann z.B. vom BRV mit Datum gegenzeichnen lassen, oder sogar dem BR in Kopie zur Aufbewahrung geben.

Wenn der AG dann nach Wiederholung des Abmahnungsgrundes unter Berufung auf die Abmahnung kündigt, dann kann man diese Gegendarstellung zur Würdigung des Gerichtes im Kündigungsschutzverfahren einbringen. Wenn ein Gericht dann aufgrund der Gegendarstellung die Abmahnung beseitigt, dann ist sie nicht mehr für das Verfahren relevant, und der AG steht u.U, mit einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung da.

Aus diesem Grunde empfehlen wir ANn in der Regel diese vor dem AG "verdeckte Gegendarstellung"

PR
pro reo

17.03.2006 um 19:59 Uhr

@ w-j-l

Hallo w-j-l,

Vielen Dank für deine ausführliche Darstellung. Inzwischen bin ich gekündigt und habe somit neue Probleme. Schutzklage läuft. Zurück zu meiner Frage.

So ähnlich hatte ich mir das auch schon zusammengereimt. Da mein Anwalt jedoch sehr erstaunt war über meine beim BR hinterlegte Gegendarstellung und mit meiner Erklärung diesbezüglich überhaupt nichts anzufangen wußte, war ich etwas verunsichert. Besonders deswegen, weil er ein Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht ist.

Schönen Gruß pro reo

W
w-j-l

18.03.2006 um 10:55 Uhr

Wichtige ist dabei, für den späteren, eventuellen Steitfall, darstellen zu können, dass die Gegendarstellung zeitnah zur Abmahnung entstanden ist.

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