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Abmahnung - muß die Gegendarstellung unterschrieben werden?

E
elcubano
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Kollegin von uns ist gestern abgemahnt worden. Sie hat eine Gegendarstellung geschrieben. Muß diese Gegendarstellung von Ihr unterschrieben werden?

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Community-Antworten (3)

C
charlot

16.09.2011 um 12:36 Uhr

Was spricht dagegen?? Mit der Unterschrift bestätigt man doch die Richtigkeit der Aussage, also hier ihrer Gegendarstellung

G
Galaxy

16.09.2011 um 12:48 Uhr

@elcubano

da Sie sie selber geschrieben hat kann Sie sie auch unterschreiben. Aber dann sollte sie gut bedenken, wie Sie mit der Gegendarstellung umgeht. Ich würde diese Gegendarstellung nur für mich schreiben und gut abheften, damit ich sie im Bedarfsfall rausholen kann. Denn wenn diese Gegendarstellung beim AG abgegeben wird, kann sie dazu führen, dass der AG für die Zukunft genau weiss, was er in eine Abmahnung zu schreiben hat, damit er KEINE Gegendarstellung mehr bekommt. Der Schuss kann also durchaus nach hinten losgehen.

Gruß Galaxy

G
gironimo

16.09.2011 um 15:07 Uhr

ja - der Schuß kann mach hinten losgehen. Wenn die Abmahnung aber faktisch falsch ist (also man war gar nicht beteiligt oder der Vorfall hat gar nicht statt gefunden, würde ich schon eine Gegendarstellung schreiben (mit Unterschrift natürlich). Sonst - wie Galaxy schon schreibt - überlegen was sinnvoll ist. (Schweigen ist Gold.....)

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