W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umgruppierung in niedrigere Tarifgruppe

B
brsieben
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Vertriebsabteilung wird umstrukturiert, Aufgabenfelder neu definiert und den Mitarbeitern teilweise neue Tätigkeiten zugeteilt. Im Zuge dieser Maßnahme möchte unsere Geschäftsleitung pauschal alle Mitarbeiter der Abteilung um eine Tarifgruppe herunterstufen. Die Differenz zur bisherigen TG soll dann als Gehaltszulage gezahlt werden. Wie wehren wir die Umgruppierung ab?

1.41005

Community-Antworten (5)

G
gironimo Akzeptiert

15.05.2012 um 17:11 Uhr

Ihr stimmt einfach nicht zu und verweist den AG darauf, dass er sein Ziel durch Änderungskündigungen erzielen könnte (und wünscht ihm viel Glück).

Zustimmungsverweigerungsgrund: § 99 Abs 2 Nr. 1 und 4 BetrVG (auch wenn der Tarif wachsweich ist. Es liegt nicht am BR dies auszuloten. Bei Meinungsverschiedenheiten über Auslegungsfragen, muss der AG das Gericht bemühen. Und beim Punkt 4 ist ja wohl klar, dass eine Herabgruppierung ein Nachteil ist)

Z
zyklus

15.05.2012 um 14:27 Uhr

HI,

normalerweise liegen doch den einzelnen Lohn-/Gehaltsgruppen auch die Beschreibungen zugrunde. Hier müsste man jetzt mal vergleichen zwischen Beschreibung und tatsächlicher Arbeit. Wie siehts denn in den Arbeitsverträgen bzgl. Arbeitsplatz(beschreibung) aus? Achso, welche Begründung führt die GL denn für diese Maßnahme ins Feld?

W
wahlvst

15.05.2012 um 14:40 Uhr

Gilt ein TV?? Wie ist dort eingruppiert?

Wenn müsste der AG jeden AN ggf. versetzen und ggf. sogar Änderungskündigen. Denn einfach Gehalt absenken ist nicht! Ihr solltet euch als BR Sachverstand einholen.

B
brsieben

15.05.2012 um 16:28 Uhr

TV ist so wachsweich formuliert, dass Stellenbeschreibungen von Tarifgruppe 4-6 passen. Begründung GL ist, dass die Leute bisher zu hoch eingruppiert seien und man im Zuge der Umstrukturierung diesen alten Fehler bereinigen wolle.

Die Gehälter der Betroffenen blieben ja durch die Zulage zunächst gleich. So hofft die GL, an dieser Front Ruhe zu halten (weil ja zunächst kein erkennbarer Nachteil entsteht). Das wahre Ziel ist, das Niveau nach und nach zu drücken und bei Neueinstellungen in Zukunft niedrigere Löhne für gleiche Arbeit vereinbaren zu können.

Ich wollte von Euch hauptsächlich wissen, wie Ihr strategisch vorgehen würdet? Umgruppierungen sind ja mitbestimmungspflichtig. Aber wie begründen wir unsere Ablehnung?

K
Kulum

15.05.2012 um 17:14 Uhr

Im übrigen war ja auch die Eingruppierung mitbestimmungspflichtig und wenigstens zu diesem Zeitpunkt scheint ja Einigkeit darüber bestanden zu haben, dass richtig eingruppiert worden ist.

Ihre Antwort