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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehaltszulage durch BR nicht genehmigt

J
JJ
Jan 2018 bearbeitet

NEUER BETRIEBSRAT - HILFE!

Wir haben erst seit kurzem einen Betriebsrat und bei allem Verständnis, das ich entgegenbringen kann, da jeder Anfang bekanntlich schwer ist, bin ich inzwischen wirklich "Betriebsrat-Geschädigt".

Ich habe eine freiwillige Stellenzulage erhalten (ich war aber nicht die einzige im Unternehmen, die eine Zulage erhalten hat!). Als diese nach einem Jahr ausgelaufen ist, wollte mein Arbeitgeber die Zulage auf ein weiteres Jahr befristet zuteilen. Hintergrund ist, dass wir noch kein Konzept zur leistungsorientierten Vergütung eingeführt haben, sondern auf Vorschläge des Betriebsrates warten. Zur Zeit gibt es noch keine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema (dies ist jedoch das erklärte Ziel des BR, deswegen blockiert er alle anderen Absprachen!).

Der Betriebsrat hat meiner Zulage nicht zugestimmt (Ablehnung aufgrund § 99 Abs. 2, Satz 1 "Gesetz zur leistungsorientierten Vergütung"), das heißt ich bekomme jetzt weniger Geld als vorher! Er begründet dies damit, es müsse Lohngerechtigkeit bestehen. Nun ist es so, dass die Möglichkeit eine Zulage zu erhalten für jeden AN besteht, er muss dies eben mit seinem Abteilungsleiter und mit der GF abstimmen.

Meine Fragen nun hierzu:

  1. Ist es wirklich möglich, dass der Betriebsrat gegen die Interessen eines AN handeln darf ? (es wird niemand geschädigt, niemand bekommt weniger oder mehr Geld aufgrund der Tatschache, dass ich meinen Zulage nun nicht mehr erhalte; Die Gelder werden auch nicht aus dem "Topf" zur LoV aller AN abgezogen!);
  2. Kann man sich offiziell über seinen Betriebsrat beschweren? Bei Verdi z.B.?
  3. Kann der BR überhaupt bei freiwilligen Zulagen mitbestimmen oder hat er lediglich Informationsrechte?

Ich freue mich über Eure Antworten, vielen Dank!

7.300011

Community-Antworten (11)

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Mainpower

14.08.2008 um 12:29 Uhr

Hallo, ich kann beim besten Willen kein Grund für die Ablehnung einer FREIWILLIGEN Zulage sehen. Es ist keine Ein/Umgruppierung nach § 99 BetrVG sondern wie der Name schon sagt eine FREIWILLIGE Zulage. Ich finde es ein unding dass mir der BR das streitig machen will! Der BR soll FÜR und nicht gegen die AN handeln!

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packer

14.08.2008 um 12:57 Uhr

moin jj,

da hat euer BR wohl offensichtlich das falsche mittel gewählt! die motive allerdings kann ich sehr wohl nachvollziehen... die freiwillige zulage wird ja bekanntlich als "nasenprämie" bezeichnet. hier genau liegt das problem. der AG entscheidet allein über die verteilung und wird im bösen fall natürlich nur "seinen" leuten etwas gewähren und damit entsteht druck, unzufriedenheit und natürlich ein komplettes system der lohnungerechtigkeit. dem kann man eigentlich nur entgehen wenn man als fundament einen tarifvertrag mit einer aufgesetzten BV über leistungsprämien hat. hier kann der BR, wenn der AG der mehrheit der KollegenInnen eine Zulage zahlt, sein mitbestimmungsrecht geltend machen . Er hat ja laut rechtssprechung anrecht auf einsicht in die lohn und gehaltslisten nebst zulagen. so kann er eine BV über eine leistungsprämie notfalls in der einigungsstelle erzwingen... google mal folgendes urteil:

LAG Düsseldorf/Köln 16.9.1975 – 8 TaBV 11/73 = EzA 1987 „Initiativrecht“ Nr. 3

wenn du mitglied in der ver.di bist, dann würde ich prüfen, ob ich eine beschwerde einlege. wenn der BR allerdings sehr eng mit der GEW zusammenarbeitet ist das natürlich schwieriger (eine krähe hackt der anderen usw.)...

ich wünsche dir echt viel erfolg! kollateralschäden gibt es zwar immer, aber in diesem fall war es echt unnötig...

M
Marsu

14.08.2008 um 17:01 Uhr

Hallo,

mir erscheint das eher als ein Versuch, den BR in schlechtem Licht dastehen zu lassen - wenn es sich um eine freiwillige Zulage handelt, kann der AG diese unabhängig vom BR gerne zahlen. Nach §99 Abs2, Satz 1 BetrVG kann nur widersprochen werden, wenn eine existierende Vorschrift bei der Eingruppierung verletzt wird. Nach der Aussage von jj gibt es aber keine Vorschrift, da die BV ja ausgelaufen ist, und noch keine neue existiert. Vielleicht sollte man aber vorher noch klären, ob ein evtl. geltender Tarifvertrag etwas anderes sagt.

Viel Erfolg bei der Klärung der Umstände!

J
JJ

16.08.2008 um 09:34 Uhr

Hallo Marsu, wieso sollte ich den BR in einem schlechten Licht dastehen lassen? Das verstehe ich nicht...In jedem Fall gibt es nur einen Tarifvertrag an dem wir angelehnt sind, das ist ja das Problem. Wenn ich dich richtig verstanden habe, bist du aber auch der Meinung, dass der BR der Zulage gar nicht hätte widersprechen dürfen, oder? VG JJ

P
Peanuts

16.08.2008 um 12:35 Uhr

"Nach der Aussage von jj gibt es aber keine Vorschrift, da die BV ja ausgelaufen ist, und noch keine neue existiert. "

Es gibt KEINE BV und ohne BR kann es auch keine gegeben haben!

"ich kann beim besten Willen kein Grund für die Ablehnung einer FREIWILLIGEN Zulage sehen. "

Weitere KollegInnen haben übrigens auch schon Beschwerde beim Betriebsrat eingereicht. Die machen die gleiche Arbeit und haben bisher keine freiwillige Stellenzulage bekommen...

Die Zulage wurde befristet für ein Jahr gewährt (Individualvereinbarung); da gab es noch keinen Betriebsrat.

Und jetzt soll diese Zulage wieder befristet gewährt werden; jetzt gibt es einen Betriebsrat!

Wenn der AG freiwillige Stellenzulagen bezahlen will, dann ist das mitbestimmungspflichtig und gehört in einer BV geregelt! Ich habe in dem Zusammenhang schon mal etwas von "Lohn- und Verteilungsgerechtigkeit" oder "Leistungszulagen" oder so gehört und gelesen...

M
Marsu

16.08.2008 um 15:53 Uhr

@jj Ich meinte damit, dass der AG solche Aussagen der Sorte "ich würde ja gerne, aber der BR blockiert" gerne benutzt, um bei den MA den BR in ein schlechtes Licht zu rücken. Nicht etwas, dass du es machen würdest. Sorry, dass ich mich da nicht klar genug ausgedrückt hatte.

Wenn es sich um Zulagen für bestimmte Leistungen handelt - klar, dass der BR da im Boot ist. Ich hatte den Ursprungspost so verstanden, dass der AG freiwillig übertarifliche Zulagen gezahlt hat (ohne Leistungs- oder Stellenbezug), und die Etablierung des BR als Anlass genommen hat dies zu streichen. Da könnte durchaus das Individualrecht greifen. In deinem Fall aber kann der BR nicht nach §99 widersprechen, da es ja die dort erwähnten Grundsätze bei euch in der Firma nicht gibt. Nach den jetzt geklärten Hintergründen ist klar, ohne BR geht nichts - da schließe ich mich peanuts voll an.

RW
rainer w

16.08.2008 um 21:26 Uhr

@all hier scheint es nur im ersten Moment so auszusehen als wenn der BR gegen die Interssen der AN handelt. Die Intension des BR istwohl die , von der Nasenprämie weg zu kommen um eine freiwillige Um- und Eingruppierung zu gelangen die über den TV Entgeld hinausgeht. Ich ermute jetzt einfach mal das der BR so den Bezug zu § 99 BetrVG gesehen hat. Da es dann alle AN betrifft wäre auch ein kollektiver Bezug zu sehen. Eine BV wäre da natürlich dann Sinnvoll: Wir konnten unsere GL so überzeugen, und sind gerade dabei, daß die ,dei auch mehr Verantwortung übernehmen müssen eine bessere Entlohnung, sprich durch bessere Eingruppierung, erhalten.

J
JJ

17.08.2008 um 13:24 Uhr

@peantus: Und was spricht dagegen, individuelle Zulage solange zu zahlen, bis eine BV entwickelt wurde? Mir hat mal einer erzählt, dass es bis zu 12 Monate dauern kann, bis eine BV getroffen wird. D.h. dann bekommt 12 Monate keiner etwas! Ich glaube nicht, dass es immer gerecht ist, zu sagen, alle bekommen das Gleiche (nämlich nichts)! Ich glaube, es gibt durchaus Gründe, warum manche AN eine Zulage erhalten sollten. Und sobald es eine BV gibt, bin ich gerne bereit, dass meine Zulage auf dieser Grundlage gezahlt wird. Die Frage ist also: Warum bekomme ich bis eine BV getroffen wird keine Zulage?

Und noch mal die Frage: kann ich mich über meinen BR irgendwo beschweren - gibt es eine Schiedsstelle oder so etwas?

M
Marsu

17.08.2008 um 13:54 Uhr

@jj Der BR erfüllt in diesem Fall nur seine gesetzlich definieren Aufgaben - Entlohnungsgrundsätze zusammen mit dem AG definieren und Ungleichbehandlung durch Nasenprämien verhindern. Eine "Beschwerdestelle" wie du sie zu suchen scheinst, gibt es nicht.

Wie lange die Entwicklung einer BV dauert, hängt außer von der Komplexität des Themas auch sehr stark davon ab, wie BR und AG in die Verhandlungen gehen. Wenn die Einstellung "so oder gar nicht" vorherrscht, wird es sehr lange dauern; wenn aber beide Seiten zielorientiert und mit ausreichender Sachkenntnis verhandeln, kann man es auch in zwei Monaten (oder weniger?) schaffen. Eine weitere Idee wäre, bei sehr lange andauernden Verhandlungen eine Übergangsregelung zu verhandeln, um den MA rückwirkend etwas zukommen zu lassen. Mein Vorschlag: Sprich doch mal direkt mit dem BR und finde heraus, was die Pläne und Hintergründe sind, und um deine Sicht der Dinge bekannt zu machen.

P
Peanuts

17.08.2008 um 14:04 Uhr

"Warum bekomme ich bis eine BV getroffen wird keine Zulage?"

Die Frage solltest Du Deinem Arbeitgeber stellen! Da er die Zahlung anweist, kann ihn niemand daran hindern, die Zahlung Deiner Stellenzulage auch weiterhin vorzunehmen. Außerdem hat Euer BR mit der falschen Begründung abgelehnt! "(Ablehnung aufgrund § 99 Abs. 2, Satz 1 "Gesetz zur leistungsorientierten Vergütung")" >> Es gibt kein Gesetz zur leistungsorientierten Vergütung! Ich kann mir zwar denken, wie das gemeint ist, aber dann hätte Euer BR das auch richtig schreiben sollen.

"Und noch mal die Frage: kann ich mich über meinen BR irgendwo beschweren - gibt es eine Schiedsstelle oder so etwas?"

Wenn ein Betriebsrat seine Amtspflichten schuldhaft und grob verletzt, können mind. ein Viertel der Wahlberechtigten einen Antrag auf "Ausschluss aus dem Betriebsrat oder Auflösung des Betriebsrats" stellen. Euer BR handelt aber NICHT schuldhaft und begeht auch keinen groben Pflichtenverstoß.

Du kannst zum Anwalt gehen und versuchen, Deine Zulage beim AG individualrechtlich einzuklagen!

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Immie

17.08.2008 um 14:14 Uhr

@jj Vielleicht habe ich es ja überlesen, aber habt ihr einen TV? Ansonsten denke ich, das man einem AN eine Zulage gleich welcher Art als BR nicht verweigern sollte. Keiner bekommt dadurch weniger. Was ich allerdings noch wichtig finde, wäre beim BR nachzufragen, ob er wirklich wiedersprochen hat. Oder hast du das schon getan?

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