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Arbeitszeit

B
brmia
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Firma ist verteilt auf mehrere Standorte. An allen Standorten wird in Voll-und Teilzeit gearbeitet. In einigen Abteilungen wird von Mo-Fr gearbeitet in, einigen ist rollende Woche. Im Stammhaus gilt die 5-Tage Woche, also 5 Tage arbeiten und 2 Tage frei. Die Koll. der rollenden Woche fühlen sich benachteiligt weil sie immer mehr als 5 Tage hintereinander arbeiten müssen. Meine Frage: Hat denn der BR nicht ein Mitspracherecht bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage.

1.01601

Community-Antworten (1)

C
Challenger

03.08.2016 um 20:23 Uhr

Tach auch mia, der BR hat nicht nur "ein" Mitbestimmungsrecht. Nach §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG hat der BR ein ERZWINGBARES MBR. Das heißt, Ihr könnt mit dem AG auf Augenhöhe verhandeln. Will der AG nicht so wie Ihr wollt, dann könnt Ihr nach gescheiterten Verhandlungen die Einigungsstelle anrufen. Von dem MBR erfaßt ist auch die vorrübergehende Verkürzung oder Verlängerung (Kurz - arbeit oder Überstunden) der betriebsüblichen Arbeitszeit. (§87 Abs.1 Nr.3 BetrVG)

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