Hallo,

wir haben eine Mittarbeiterin, die gerne von (Beispiel) 8 Uhr bis 12 Uhr arbeiten möchte, statt von 7 Uhr bis 12 Uhr, greift da die MB des BR nach § 87 Abs.2 und Abs.3, wir haben im Moment noch keinen TV, der wird gerade erst verhandelt, somit müssten wir ihr doch helfen können. Ihre Bitte wurde direkt von ihrem Vorgesetzten abgelehnt. Was kann man da tun?