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Arbeitszeitveränderung

N
Nordlicht
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben eine Mittarbeiterin, die gerne von (Beispiel) 8 Uhr bis 12 Uhr arbeiten möchte, statt von 7 Uhr bis 12 Uhr, greift da die MB des BR nach § 87 Abs.2 und Abs.3, wir haben im Moment noch keinen TV, der wird gerade erst verhandelt, somit müssten wir ihr doch helfen können. Ihre Bitte wurde direkt von ihrem Vorgesetzten abgelehnt. Was kann man da tun?

1.05306

Community-Antworten (6)

B
blackjack

31.07.2016 um 19:37 Uhr

Was ist lt. Av vereinbart?

G
gironimo

31.07.2016 um 20:06 Uhr

Also eine Stunde weniger und dauerhaft?

Da wäre dann gemäß § 8 TzBfG zu verfahren. Da muss sie sich mit dem Arbeitgeber verständigen (zunächst ohne BR). Der kann aber Hilfestellung geben (in dem er sich z.B. auf den § 80 Abs. 1 Nr. 2b BetrVG besinnt.)

N
Nordlicht

31.07.2016 um 22:07 Uhr

Sorry da ist mir ein Fehler unterlaufen sie möchte ihre stunden behalten, also keine Verkürzung, sondern sie möchte nur eine Stunde später beginnen! Es verschiebt sich nur eine Stunde nach hinten.

G
gironimo

01.08.2016 um 09:20 Uhr

Wenn ihr über eine BV verhandelt, könnt ihr auch Ausnahmeregelungen mit aufnehmen. Oder ihr fordert sie für den Einzelfall.

Der Einzelfall ist dann zwar nicht Paragraph 87 , sondern eher 80 , oder wenn die BV schon steht auch Paragraph 77 BetrVG (Abweichungen von einer BV ).

G
gironimo

01.08.2016 um 09:30 Uhr

Warum will der Chef eigentlich nicht? Nur so nach dem Motto "kommt bei mir nicht in Frage " oder hat er Sachgründe?

Im ersten Fall würde ich mit Paragraph 75 BetrVG argumentieren (Recht und Billigkeit), sonst müsst ihr helfen sachliche Lösungen zu finden.

N
Nordlicht

01.08.2016 um 23:58 Uhr

Danke für eure Hilfe mitlerweile hab Ich eine gute Lösung gefunden (Mittbestimmung der täglichen Arbeitszeit) und sie dem BR mitgeteilt. Jetzt mal schauen was dabei rauskommt. Naja der Chef will nicht, weil Er ein.... ist ;-) ist nicht gerade ein umgänglicher Typ sagen wir mal so^^

Gruss und Dank

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