Erstellt am 31.07.2016 um 17:37 Uhr von blackjack
Was ist lt. Av vereinbart?
Erstellt am 31.07.2016 um 18:06 Uhr von gironimo
Also eine Stunde weniger und dauerhaft?
Da wäre dann gemäß § 8 TzBfG zu verfahren. Da muss sie sich mit dem Arbeitgeber verständigen (zunächst ohne BR).
Der kann aber Hilfestellung geben (in dem er sich z.B. auf den § 80 Abs. 1 Nr. 2b BetrVG besinnt.)
Erstellt am 31.07.2016 um 20:07 Uhr von Nordlicht
Sorry da ist mir ein Fehler unterlaufen sie möchte ihre stunden behalten, also keine Verkürzung, sondern sie möchte nur eine Stunde später beginnen! Es verschiebt sich nur eine Stunde nach hinten.
Erstellt am 01.08.2016 um 07:20 Uhr von gironimo
Wenn ihr über eine BV verhandelt, könnt ihr auch Ausnahmeregelungen mit aufnehmen. Oder ihr fordert sie für den Einzelfall.
Der Einzelfall ist dann zwar nicht Paragraph 87 , sondern eher 80 , oder wenn die BV schon steht auch Paragraph 77 BetrVG (Abweichungen von einer BV ).
Erstellt am 01.08.2016 um 07:30 Uhr von gironimo
Warum will der Chef eigentlich nicht? Nur so nach dem Motto "kommt bei mir nicht in Frage " oder hat er Sachgründe?
Im ersten Fall würde ich mit Paragraph 75 BetrVG argumentieren (Recht und Billigkeit), sonst müsst ihr helfen sachliche Lösungen zu finden.
Erstellt am 01.08.2016 um 21:58 Uhr von Nordlicht
Danke für eure Hilfe mitlerweile hab Ich eine gute Lösung gefunden (Mittbestimmung der täglichen Arbeitszeit) und sie dem BR mitgeteilt. Jetzt mal schauen was dabei rauskommt. Naja der Chef will nicht, weil Er ein.... ist ;-) ist nicht gerade ein umgänglicher Typ sagen wir mal so^^
Gruss und Dank