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Schichtbesetzung (Arbeitszeitveränderung)

S
sepptirol
Jan 2018 bearbeitet

hallo leute meine Frage. Es geht um eine Schichtbesetzung bei mir in der Firma und zwar die Kollegen haben einen 3 Schichtvertrag und besetzen die Nachschicht immer mit einen Elektriker und zwei Schlosser. Jetzt ist folgendes aufgetreten der Teamleiter sagte zu den Schlosser weil mometan die Auftragslage nicht so hoch sind und nur 3-4 Anlagen laufen in der Nachtschicht(normal 6 bis 9 )ist die Schichtbesetzung nur mit einem Elektiker und eine Schlosser zu besetzen der ander Schlosser geht auf normale Tagschicht geht also ganz aus der Nachtschicht raus auf unbestimmte zeit verliert also seine Nachtzulagen und kann auch privat mit seiner Familie nich mehr so planen wie er es im ganzen Jahr gemacht hat. Z.B. Kind vom Kindergarten oder Schule abzuholen weil die Frau auch Halbtagsarbeitet etc. Meine Frage kann der Teamleiter oder Geschäftsleitung ohne zustimmung vom BR so eine Aktion in die wege leiten ich bin mir fast 100% sicher das das eine vorübergehende Arbeitzeitveränderung ist und da hat der BR. Mitbestimmung oder. Würde mich freuen wenn ich eine 100% antwort von jemanden kriegen könnte und wo ich das genau nachlesen kann und wie ich das am besten der Geschäftleitung vortrage Gruß Josef PS. bin selbst stellv. Betriebsratsvorsizender hab aber so etwas noch nie bei uns in der Firma gehabt

5.16201

Community-Antworten (1)

P
pit47

01.11.2007 um 09:44 Uhr

Hallo sepptirol, was steht in dem Arbeitsvertrag von dem Kollegen? Habt ihr eine Betriebsvereinbarung über Arbeitszeitenverteilung? Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG habt ihr Mitbestimmungsrechte. Siehe auch den Kommentar von Däubler zu § 87 Abs.1 Nr.2 ab Rn 84.

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