Mitbestimmung bei Arbeitszeitveränderung
Hallo,
in unserem Unternehmen lief die zeitliche Befristung für eine Mitarbeiterin ab, die als geringfügig Beschäftigte eingestellt war ab. Die ArbN erhält einen neuen befristeten Arbeitsvertrag über täglich 6 h. Der BR erhielt von ArbG eine Anhörung zur Verlängerung ohne die Arbeitszeitveränderung. Ist der Wechsel vom geringfügig Beschäftigten zum Teilzeitbeschäftigten mitbestimmungspflichtig?
Vielen Dank im voraus.
Steffen
Community-Antworten (3)
09.05.2005 um 17:33 Uhr
Es handelt sich hier um eine personelle Einzelmaßnahme nach BetrVG § 99, konkret um eine Arbeitszeitverlängerung, mit neuer hoffentlich sachlich begründeten Befristung. Der Wechsel ist mitbestimmungspflichtig Gruß Konrad
09.05.2005 um 17:38 Uhr
Wieso "sachliche" Befristung ?
09.05.2005 um 18:12 Uhr
Hallo, wenn der zeitlich befristete Vertrag ausläuft, so ist eis eine Neueinstellung nach §99 mitbestimmungsflichtig.
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