in unserem Unternehmen lief die zeitliche Befristung für eine Mitarbeiterin ab, die als geringfügig Beschäftigte eingestellt war ab. Die ArbN erhält einen neuen befristeten Arbeitsvertrag über täglich 6 h. Der BR erhielt von ArbG eine Anhörung zur Verlängerung ohne die Arbeitszeitveränderung. Ist der Wechsel vom geringfügig Beschäftigten zum Teilzeitbeschäftigten mitbestimmungspflichtig?
Vielen Dank im voraus.
Steffen