Erstellt am 25.09.2019 um 15:03 Uhr von celestro
wenn eine Abstimmung ansteht, bei der es darum geht, über die Schichtveränderung einer ganzen Gruppe zu befinden, zu der das BRM zufällig gehört, so darf das betreffende BRM mMn an der Sitzung und diesem speziellen Punkt teilnehmen.
Erstellt am 25.09.2019 um 15:09 Uhr von m.ritzkowsky
Es geht nur um die einzelne Person.
Erstellt am 25.09.2019 um 15:22 Uhr von esci
Meine Einschätzung ist hier, dass das BRM rechtl. verhindert ist, da seine Entscheidung unmittelbar seine Person betrifft. Somit ist es für den Beschluss verhindert und durch ein Ersatzmitglied zu ersetzen. (§25 (1) BetrVerfG)
Erstellt am 25.09.2019 um 15:42 Uhr von celestro
"Es geht nur um die einzelne Person."
Ach so. Da habe ich was falsch verstanden. Danke für die Erläuterung. Denke auch, dass das BRM hier nicht bei Beratung / Abstimmung dabei sein darf.