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Weitere mögliche Instanzen nach gescheiterter Betriebsvereinbarung?

O
ohbonsai
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allerseits,

der AG will, nachdem eine Arbeitszeitveränderung für eine Abteilung des Betriebs über Betriebsvereinbarung vom BR abgelehnt wurde, folgende weitere Instanzen begehen:

a) alle Beschäftigten im Rahmen einer BV entscheiden lassen

b) die Einigungsstelle anrufen.

Bin ich richtig, wenn ich behaupte, dass in diesem Fall der Weg über eine BV nicht möglich ist? Wohlgemerkt es geht um die Arbeitszeitveränderung für eine einzige Abteilung, über deren Arbeitsmodalitäten andere Betriebsteile m. E. nur bedingt befinden können. Was anderes wäre es vielleicht, wenn es um den gesamten Betrieb und somit um alle MA gehen würde...?!

Danke im voraus!

ohbonsai

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Community-Antworten (5)

B
Barbara

10.03.2008 um 09:41 Uhr

Hallo,

die einziege Möglichkeit ist die Einigungsstelle. Mit BV meinst du wahrscheinlich Betriebsversammlung. In der Betriebsversammlung kann der AG nur die Mitarbeiter befragen, was sie darüber denken. Die Betriebsvereinbarung ( egal ob für die ganze Firma oder nur für eine Abteilung unterschreibt der Betriebsrat.

DAH
Der alte Heini

10.03.2008 um 19:44 Uhr

Es dürfte wichtig sein, wie die Arbeitszeiten sonst geregelt sind. Über Arbeitsverträge oder Tarifvertrag??

L
Lotte

10.03.2008 um 21:51 Uhr

ohbonsai, ich nehme an, dass Ihr über die Verteilung der AZ an den einzelnen Wochentagen und nicht über die Länge der Wochenarbeitszeit verhandelt habt? Wollt Ihr als BR denn eine Betriebsvereinbarung?

O
ohbonsai

10.03.2008 um 23:04 Uhr

Hallo allerseits,

ja die AZ ist über die Arbeitsverträge geregelt und ja, Lotte, es geht um die Verteilung auf die einzelnen Arbeitstage, nicht um die Länge ansich.

Der BR will eine Betriebsvereinbarung, allerdings wollen die betroffenen Kollegen die neue Arbeitszeit in der Form nicht, ergo muss der BR, wenn überhaupt auf eine Änderung des Vorschlags zu einer Betriebsvereinbarung drängen!?

Ansonsten will der AG wie gesagt die Einigungsstelle anrufen oder, was ja absurd ist, wie ich es mir schon dachte, im Vorfeld die gesamte Belegschaft befragen - zur Abstimmung wie der AG meinte??

Grüße ohbonsai

L
Lotte

11.03.2008 um 20:01 Uhr

ohbonsai, der AG kann natürlich eine Mitarbeiterversammlung machen und die Belegschaft befragen. Beschlusswirkung hat das nicht, für Euch entsteht dann eventuell Druck oder aber für den AG.

Bereitet Euch gut auf die Einigungsstelle vor. Am besten mit einem Sachverständigen (z.B. RA oder jemand der von AZ und BV Ahnung hat)

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