Erstellt am 27.07.2016 um 09:31 Uhr von titapropper
Ist er in dem Verfahren als Zeuge oder Sachverständiger geladen? Betrifft es ihn selbst?
Erstellt am 27.07.2016 um 09:38 Uhr von moreno
Na wahrscheinlich wird dies ja ein privater Termin außerhalb der Arbeitszeit sein und da seh ich persönlich keinerlei Gründe warum er Befreiung von der Arbeit bekommen sollte.
Erstellt am 27.07.2016 um 09:46 Uhr von RoterFaden
Wenn er als Zeuge geladen ist, ist das so privat nicht...
Auslagen usw. bekommt er ja vom Gericht erstattet, vielleicht einfach da mal anfragen...
Erstellt am 27.07.2016 um 10:50 Uhr von titapropper
Na das wissen wir bis jetzt ja nicht. Um die Frage "auf den Punkt" beantworten zu können, benötigen wir diese Angabe.
Man könnte jetzt vermuten, das er nicht als Zeuge geladen ist. Wäre er das, hätte er ein Merkblatt mit der Ladung bekommen, auf der all diese Hinweise zu Freistellung, Verdienstausfall, etc. pp. stehen.
Ist er als Beschuldigter geladen- tja: dann ist es wahrlich sein privates Vergnügen und der ArbG muss sich um nichts kümmern.
Erstellt am 27.07.2016 um 11:41 Uhr von fkusi
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer nach § 616 BGB bei persönlicher Verhinderung freistellen.
Die Vorschrift lautet:
„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.“
Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer einen Gerichtstermin als Zeuge oder als Partei wahrnehmen muss, wenn (Partei) sein persönliches Erscheinen vom Gericht angeordnet wurde (LAG Hamm Urteil vom 02.12.2009 – 5 Sa 710/09). Der Arbeitgeber muss also den Arbeitnehmer von der Arbeit freistellen, so dass dieser den Gerichtstermin wahrnehmen kann.
Erstellt am 27.07.2016 um 12:45 Uhr von celestro
Und was hilft uns das ? Der AN muss ja zu der Zeit NICHT arbeiten.
Erstellt am 27.07.2016 um 19:21 Uhr von DummerHund
@celestro
Woraus entnimmst du das dieser Termin in der Arbeitszeit statt finden muss. Steht dort mit keiner Silbe.