Liebe BR Kollegen,

wir haben eine Arbeitnehmer welche zu einem Gerichtstermin geladen wurde. Der Termin findet um 13 Uhr statt. Der AN muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen um den Termin wahrnehmen zu können.
Leider hat der AN vorher Nachtschicht und kommt frühestens um 7.30 Uhr nach Hause und müsste aber um 10 Uhr schon wieder zum Termin aufbrechen. Dieser ist mit ca. 2 h angesetzt wodurch er erst gegen 18 oder 19 Uhr wieder zu Hause wäre. Um 22 uhr muss er aber wieder in der Arbeit erscheinen.
Muss er hier die Nachtschicht vorher frei bekommen?
Könnt Ihr mir bitte helfen?

Danke vorab.