Hallo Kollegen,

ich habe folgendes Problem!
Ich bin seit über 25 Jahre Schichtarbeiter und seit mittlerweile 18 Jahre Betriebsratsmitglied.
2005 haben wir eine Vereinbarung getroffen für BR Mitglieder, welche auf Schicht arbeiten. Ein Arbeitspapier in Form einer Richtlinie. Diese sah vor, dass die Nacht davor und die Nacht danach das BR Mitglied nicht auf die Nachtschicht musste um an der ganztages Sitzung teilnehmen zu können. Zumindest wurde dies nun seither so gelebt und für mich galt bereits sogar vor der Regelung diese Absprache, Diese Regelung haben wir erstellt um neuen Betriebsratsmitglieder den Weg zu ebnen. So nun bekam ich eine neue Sachbearbeiterin anfang des Jahres, welche diese Regelung anders deutete und meine Nachtschicht vor der tagessitzung als versetzte Arbeitszeit ansieht. Unsere Sitzungen sind alle 2 Wochen ganztags, da wir ein Großbetrieb von fast 2000 MA sind. Die Sitzung beginnt um 9.00 uhr, meist erscheine ich früher um mich eben etwas vorzubereiten. Nun wie erwähnt regelt man einfach das ganze anders und sagt: das man eben die Nacht auf den Tag als versetzte Arbeitszeit sieht und die tatsächlich geleisteten Sitzungsstunden dagegengerechnet werden. Dies bedeutet, sollte eine Sitzung eben mal anstatt 8 Std. nur 6 Stunden andauern, werden mir nun 2 Stunden aus Guthabenstunden abgezogen. Der Hinweis , dass die Nachtschicht davor komplett in meine 11 Stunden Ruhezeit fällt akzeptieren sie nicht, zumal Sie sagen das niergens geschrieben ist, das man die Ruhezeit bezahlen muss. Da wir mittlerweile ein anderes Schichtsystem haben, kommt es nicht mehr vor, dass ich vor und nach der Sitzung Nachtschicht habe. Somit gilt diese Regelung dann wohl nun auch für die Nacht danach. Also bei 6 Stunden Sitzung würden Sie mir zwar die Ruhezeit von 11 Stunden gewähren, jedoch von den geleisteten Stunden bekomme ich dann eben die 6 Stunden angerechnet und müsste von 4.00-6.00 Uhr noch 2 Stunden von Guthabenstunden einbringen. Ich sehe hier zum einen durch die Betriebliche Übung erheblich bedenken und das ich geleistete Stunden mit meiner Ruhezeit verrechnet bekomme nicht ganz richtig.
Ich wäre froh hier nicht nur eine Meinung zu erhalten, sondern hinweise, welche per Gesetz bzw. durch Urleile das vorgehen fundamentiert. Denn ihr wisst ja auch, dass es nichts hilft wenn man sagt wonaders wird das so gehandhabt. Personaler brauchen immer Daten Zahlen und Fakten. Diese wollen genau wissen wie wo was steht.

Sage schon mal danke!

kollegialen Gruß

Andy