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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Auf Schicht

A
AndyBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich habe folgendes Problem! Ich bin seit über 25 Jahre Schichtarbeiter und seit mittlerweile 18 Jahre Betriebsratsmitglied. 2005 haben wir eine Vereinbarung getroffen für BR Mitglieder, welche auf Schicht arbeiten. Ein Arbeitspapier in Form einer Richtlinie. Diese sah vor, dass die Nacht davor und die Nacht danach das BR Mitglied nicht auf die Nachtschicht musste um an der ganztages Sitzung teilnehmen zu können. Zumindest wurde dies nun seither so gelebt und für mich galt bereits sogar vor der Regelung diese Absprache, Diese Regelung haben wir erstellt um neuen Betriebsratsmitglieder den Weg zu ebnen. So nun bekam ich eine neue Sachbearbeiterin anfang des Jahres, welche diese Regelung anders deutete und meine Nachtschicht vor der tagessitzung als versetzte Arbeitszeit ansieht. Unsere Sitzungen sind alle 2 Wochen ganztags, da wir ein Großbetrieb von fast 2000 MA sind. Die Sitzung beginnt um 9.00 uhr, meist erscheine ich früher um mich eben etwas vorzubereiten. Nun wie erwähnt regelt man einfach das ganze anders und sagt: das man eben die Nacht auf den Tag als versetzte Arbeitszeit sieht und die tatsächlich geleisteten Sitzungsstunden dagegengerechnet werden. Dies bedeutet, sollte eine Sitzung eben mal anstatt 8 Std. nur 6 Stunden andauern, werden mir nun 2 Stunden aus Guthabenstunden abgezogen. Der Hinweis , dass die Nachtschicht davor komplett in meine 11 Stunden Ruhezeit fällt akzeptieren sie nicht, zumal Sie sagen das niergens geschrieben ist, das man die Ruhezeit bezahlen muss. Da wir mittlerweile ein anderes Schichtsystem haben, kommt es nicht mehr vor, dass ich vor und nach der Sitzung Nachtschicht habe. Somit gilt diese Regelung dann wohl nun auch für die Nacht danach. Also bei 6 Stunden Sitzung würden Sie mir zwar die Ruhezeit von 11 Stunden gewähren, jedoch von den geleisteten Stunden bekomme ich dann eben die 6 Stunden angerechnet und müsste von 4.00-6.00 Uhr noch 2 Stunden von Guthabenstunden einbringen. Ich sehe hier zum einen durch die Betriebliche Übung erheblich bedenken und das ich geleistete Stunden mit meiner Ruhezeit verrechnet bekomme nicht ganz richtig. Ich wäre froh hier nicht nur eine Meinung zu erhalten, sondern hinweise, welche per Gesetz bzw. durch Urleile das vorgehen fundamentiert. Denn ihr wisst ja auch, dass es nichts hilft wenn man sagt wonaders wird das so gehandhabt. Personaler brauchen immer Daten Zahlen und Fakten. Diese wollen genau wissen wie wo was steht.

Sage schon mal danke!

kollegialen Gruß

Andy

1.84806

Community-Antworten (6)

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Pjöööng

23.04.2016 um 00:43 Uhr

Zitat (AndyBR): "Nun wie erwähnt regelt man einfach das ganze anders und sagt: das man eben die Nacht auf den Tag als versetzte Arbeitszeit sieht und die tatsächlich geleisteten Sitzungsstunden dagegengerechnet werden. Dies bedeutet, sollte eine Sitzung eben mal anstatt 8 Std. nur 6 Stunden andauern, werden mir nun 2 Stunden aus Guthabenstunden abgezogen."

Warum meldest Du Dich nach Ende der Sitzung nicht einfach an Deinem Arbeitsplatz?

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gironimo

23.04.2016 um 11:40 Uhr

http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2015/05/anspruch-auf-ruhezeit-vor-betriebsratssitzung.php

http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/betriebsraete-haben-anspruch-auf-angemessene-ruhezeit/

Und im Übrigen - versetzte Arbeitszeit wäre ja dann mitbestimmungspflichtig und kann nicht einfach von einer Seite angenommen werden. Und wenn Du wirklich noch weitere Fakten brauchst, sollte der BR einen Fachanwalt mit dieser Frage beauftragen.

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AndyBR

23.04.2016 um 13:14 Uhr

Danke erst mal für die ersten antworten @ Pjöööng da ich wie erwähnt schichtarbeiter bin und meine schicht eben Nachtdienst hat. Wenn ich Früh und Mittel habe, da kann ich wenn ich möchte zu meiner Schicht hinzustoßen. Jedoch in der Produktion ist es halt oft organisatorisch schwierig schnell mal einen Mann für ein bis zwei Stunden in die Prozesskette einzugliedern. @gironimo danke erst mal. ich bin eben nur verwundert das man 18 jahre etwas so macht, sich eingesteht das man da fehler gemacht haben soll und nun einfach das anders auslegt. die Nacht davor liegt ja voll in der 11 stunden ruhezeit und dennoch möchten sie mir meine am tag geleistete stunden hier dagegen rechnen.. kostentechnisch bin ich ja da voll dabei. Ich möchte die 6 Stunden am Tag nicht bezahlt bekommen!! jedoch der rest liegt immernoch in der ruhezeit und wurde mir bisher immer als ausfallzeit bezahlt. nun soll ich geleistet stunden einbringen. also ich habe nächste woche noch mal ein gespräch mit dem vorsitzenden und sollte da keine lösung gefunden werden, werde ich einen fachanwalt hinzuziehen um diese richtlinie prüfen zu lassen. Eigentlich möchte man intern im Gremium ja keinen Ärger und erhofft sich , dass diese zusammenstehen. Daher fällt mir das nach 18 Jahren Betriebsrat nicht leicht solch einen Stein ins Rollen zu bringen. Aber wenn jemand fürs Recht kämpft dann doch erst recht wir Betriebsräte. Hier geht es ja auch um Zukunftige neue Betriebsräte, welche eben auch auf Schicht arbeiten. Diese möchte man ja auch in einem Gremium haben,zumal bei uns fast die Hälfte des Werkes Schicht arbeitet. Früher waren wir im 19 er Gremium mehr Schichtarbeiter. Mittlerweile sind es nur noch 2! Schichtarbeiter werden ungern im Gremium bei uns gesehen, da das Tagesgeschäft terminlich mit Schichtarbeitern immer schwer zu regeln ist.

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Pjöööng

23.04.2016 um 15:49 Uhr

Sorry AndyBR, irgendwie erscheint mir das nicht in sich stimmig.

Ich habe Deinen Fall bisher so verstanden, dass Deine Personalabteilung sagt "Wenn Du an Sitzungstagen keine Tagschicht hast, dann versetzen wir Dich für diesen Tag in die Tagschicht!" Mit den Ruhezeiten, so habe ich Dich verstanden, gibt es dabei kein Problem.

Jetzt hast Du also am Sitzungstag Tagschicht, die Sitzung endet um 16:00, Schichtende ist aber erst um 18:00 Uhr. Jetzt gehst Du doch zu Deinem Arbeitgeber (oder dessen Vertreter) und sagst "Sitzung zu Ende. Was mache ich jetzt?" Dein Vorgesetzter antwortet: "Boah! Das ist jetzt aber schwierig für mich!" Dann kann Deine Antwort doch eigentlich nur noch sein: "Deshalb bekommen Sie auch das höhere Gehalt."

Das ist doch ein Problem das Dein Arbeitgeber lösen muss. Er hat Dich in die Tagschicht versetzt.

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gironimo

23.04.2016 um 16:46 Uhr

ich bin eben nur verwundert das man 18 jahre etwas so macht, sich eingesteht das man da fehler gemacht haben soll und nun einfach das anders auslegt.<

Ich bin voll und ganz bei Dir. Nur weil eine neue Sachbearbeiterin glaubt oder behauptet etwas wäre falsch gelaufen, heißt doch noch lange nicht, dass es so ist.

Darum: Ich würde tatsächlich einen Fachanwalt hinzuziehen.

Und ganz nebenher - was Deine BR-Kollegen gerne sehen oder nicht, darf doch keine Rolle spielen. Wenn Ihr ein Schichtbetrieb seit, gehören Schichtler in den BR (wenn sie gewählt werden). Und dann muss Ihnen die BR-Arbeit möglich gemacht werden, ohne das es zu Vor- oder Nachteilen kommt. Nur des lieben Burgfriedens Willen, kann doch der BR oder seine Mitglieder nicht auf Rechte verzichten, die ihnen möglicher Weise vom AG versagt werden.

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AndyBR

04.05.2016 um 14:34 Uhr

Sorry hatte internetprobleme... Es ist schwer diesen Vorgang hier in worte zu fassen. Also versuche ich es noch mal :-) Alte Vorgehensweise: damals arbeitete ich noch lange Zyklen..7 Nacht, 7 Früh 7 Mittel Freitags war damals, wie auch heute immernnoch, alle 2 Wochen eine ganztagssitzung. Hier wurde vom Beginn 8.00 Uhr 11 Stunden nach vorne Ruhezeit gewährt und vom Ende meist so gegen 15 Uhr ebenfalls 11 Stunden Ruhezeit berücksichtigt. Da ich Do. und Freitag ja von 22 - 6 Uhr Nachtschicht gehabt hätte, wurde die Nacht am Do. komplett als Ausfallzeit gewertet und die Nacht vom Freitag von 22 Uhr bis 2.00 Uhr. Somit in Summe 12 Ausfallstunden auf den beiden Nachtschichten. Dann wurden die 7 geleisteten Stunden von der BR Sitzung mit den Ausfallstunden verrechnet, sodas ich nur 5 Ausfallstunden hatte, welche mir auch so bezahlt wurden. Die 4 Stunden der Nachtschicht am Freitag von 2.00 bis 4.00 Uhr konnte ich entweder zur Arbeit kommen, oder eben 4 Stunden einbringen. Die entgangenen Schichtzuschläge wurden ebenfalls Brutto ausgeglichen. ca. 4-5 Jahre später haben wir unser Schichtmodell geändert und gingen dann auf kurze Zyklen: FFMMNNN FFMMMNN FFFMMNN Da wurde eben der alten Denkweise der langen Zyklen insoweit gefolgt, nur eben in geteilter Betrachtung. Durch den neuen Rhytmus habe ich Do. und Freitags nie die gleiche Schicht. Also entweder nur davor Nacht, oder eben am Tag der Sitzung Nachtschicht. Hatte ich also Donnerstags Nacht und die Sitzung beginnt nun erst um 9 Uhr, liegt die Donnerstag Nacht noch immer voll in der Ruhezeit. Somit ebenfalls die 8 Stunden Ausfallzeit. Die geleisteten 7 Stunden am Tag der Sitzung wurden den 8 Ausfallstunden gegengerechnet und somit wurde mir eine Stunde Ausfallzeit vergütet. Wenn ich am Sitzungstag auf Nacht muste,wurde es schon ein wenig anders gehandhabt als bei den langen Zyklen. Denn hier wurde nicht mehr mit der Ruhezeit gearbeitet(15 Uhr plus 11 Stunden Ruhezeit und den Rest der Schicht eben arbeiten oder Stunden einbringen), sondern es wurde die Istzeit mit Sollzeit in der Nacht gegengerechnet und die differenz musste ich mit Gutstunden ausgleichen. So und nun wollen Sie seit Jahresbeginn erneut die vorgehensweise ändern, bei gleichem Schichtsystem nur aufgrund einer anderen Sichtweite. Jetzt soll meine Nachtschicht vom Donnerstag als versetzte Arbeitszeit angesehen werden, so dass ich eben nicht auf Nachtschicht solle, sondern eben am Freitag auf die BR Sitzung. Die Ruhezeitlogik ist hier somit ausgehebelt und man rechnet die geleistete Sitzungszeit gegen die Sollzeit und die differenz kann ich erarbeiten, oder mit Gutzeiten ausgleichen. Somit enfallen für mich die bezahlten Ausfallzeiten während der Ruhezeit. Bei der Nacht am Freitag bleibt es wie gehabt... ebenfalls versetzte Arbeitszeit auf den Tag, geleistete Zeit gegen Soll gerechnet und differenz ausgleichen oder erarbeiten. Sollten jedoch mal Ganztagessitzungen, wie Betriebsversammlung , Tagesseminare etc. auch mal auf einen Dienstag oder Donnerstag fallen, würde wieder die ruhezeitlogik mit den 11 Stunden davor und danach gelten. Also Sie drehen es sich hin und her. Fakt ist das meine Regelarbeitszeit ja Schicht ist und man diese ja eigentlich als Ausgangspunkt anzusehen wäre, von denen man dann die Ruhezeiten einsetzen müsste. Dies möchte jedoch nun mit der versetzten Arbeitszeit umgehen und spart sich eben die zu bezahlende Ausfallzeit. Betriebswirtschaftlich mag das stimmen, wenn man 8 Stunden bezahlt haben möchte, sollten auch 8 Stunden geleistet werden.jedoch in der Ruhezeitlogik nimmt man den Arbeitgeber auch in die Pflicht seinen Beitrag zu leisten. Nun bekommt man jedoch das gefühl, das durch den Wegfall der Ruhezeiten aufgrund der Arbeitszeitversetzung,seine Stunden selbst einbringen muss, weil eben vorne wie hinter der Sitzung die differenzstunden von mir ausgeglichen werden müssen. Schwierig zu beschreiben hoffe aber es ist mir einigermaßen gelungen :-)

Gruß AndyBR

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