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Arbeitgeber verbietet dem Betriebsrat Teilnahme an Gerichtsverhandlung - zulässig?

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Fannie1971
Jan 2018 bearbeitet

Darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat verbieten, an einer Gerichtsverhandlung teil zu nehmen? Bei uns wurden 3 Leute entlassen und ich war auf der Gerichtsverhandlung des einen. Unserer Personalchefin hat das gar nicht gepasst, weil sie der Richterin auch ziemlichen Mist erzählt hat. Und es war ihr natürlich unangenehm, daß ich das live mitbekommen habe. Die anderen beiden Verhandlungen durfte ich dann nicht mehr besuchen, weil ich die Interessen der Firma wahr zu nehmen habe und weil die Gerichtsverhandlung während der Arbeitszeit statt findet. Aber wir wollen unbedingt ein wenig Kontrolle darüber haben, was unsere Personalchefin dort so alles erzählt. Das weicht nämlich immer ein wenig davon ab, was sie uns erzählt.

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Community-Antworten (7)

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Mona-Lisa

14.12.2007 um 10:24 Uhr

@Fannie, lässt du dir vorschreiben, was du in deiner Freizeit unternehmen darfst? Meines Wissen's sind diese Verhandlungen öffentlich und niemand kann dir verbieten, als Zuschauer daran teilzunehmen. Allerdings wie gesagt, auf Kosten deiner privaten Zeit....

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Fannie1971

14.12.2007 um 11:20 Uhr

Es war doch während der Arbeitszeit. Und nen Tag Urlaub wollte ich mir dafür nun auch nicht nehmen. Gibt es keine Vorschrift, die das regelt? (Ich hoffe, das ich jetzt nicht doppelt geantwortet habe. Hab's schonmal versucht und es hat nicht geklappt:-))

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Immie

14.12.2007 um 11:48 Uhr

@Fannie1971 Es gibt Ausnahmen, die sind aber sehr ... Fitting 22 Aufl §37 RN 28/29 Ansonsten ist das dein privat Vergnügen.

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Peanuts

14.12.2007 um 12:04 Uhr

"Aber wir wollen unbedingt ein wenig Kontrolle darüber haben, was unsere Personalchefin dort so alles erzählt. ..."

Dieser Wunsch zählt definitiv nicht zu den erforderlichen Aufgaben eines BRs und somit ist die Teilnahme an diesen Gerichtsverhandlungen Privatvergnügen eines BRMs.

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wölfchen

14.12.2007 um 20:43 Uhr

. . . ist leider so, dass die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen bei denen der BR nicht beteiligt ist, nicht zur BR- Aufgabe gehört. Aber es ist schon wahnsinnig interessant, wenn es so ist, wie Du schilderst. Aus dem gleichen Grund habe ich schon 20 freie Tage verplempert - aber ich wollte mir das nicht entgehen lassen, habe sogar teilweise mitgeschrieben, was da so geäußert wurde. Ist immer drollig, wenn man sie dann mit ihren eigenen Waffen schlägt und das war mir die Sache wert. Es bezahlt Dir zwar keiner, aber es wird von den Kollegen schon registriert und bei den nächsten Wahlen honoriert . . .

K
Kölner

14.12.2007 um 21:22 Uhr

@wölfchen ...dann kannst Du bald ein Buch schreiben! Titel "Mein politischer Überlebens(kampfes)wille als BR von Legislaturperiode zu Legislaturperiode" von W.Ölfchen

W
wölfchen

14.12.2007 um 23:25 Uhr

@ kölner, . . . oooch nee, das würde sich ja dann so lesen, als ob ich nur wegen dem Stimmenfang zur nächsten Wahl zu diesen Verhandlungen gegangen wäre und dann wäre ich ja nicht besser, als unsere geliebten Politiker . . . :-))

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