Arbeitgeber verbietet dem Betriebsrat Teilnahme an Gerichtsverhandlung - zulässig?
Darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat verbieten, an einer Gerichtsverhandlung teil zu nehmen? Bei uns wurden 3 Leute entlassen und ich war auf der Gerichtsverhandlung des einen. Unserer Personalchefin hat das gar nicht gepasst, weil sie der Richterin auch ziemlichen Mist erzählt hat. Und es war ihr natürlich unangenehm, daß ich das live mitbekommen habe. Die anderen beiden Verhandlungen durfte ich dann nicht mehr besuchen, weil ich die Interessen der Firma wahr zu nehmen habe und weil die Gerichtsverhandlung während der Arbeitszeit statt findet. Aber wir wollen unbedingt ein wenig Kontrolle darüber haben, was unsere Personalchefin dort so alles erzählt. Das weicht nämlich immer ein wenig davon ab, was sie uns erzählt.
Community-Antworten (7)
14.12.2007 um 10:24 Uhr
@Fannie, lässt du dir vorschreiben, was du in deiner Freizeit unternehmen darfst? Meines Wissen's sind diese Verhandlungen öffentlich und niemand kann dir verbieten, als Zuschauer daran teilzunehmen. Allerdings wie gesagt, auf Kosten deiner privaten Zeit....
14.12.2007 um 11:20 Uhr
Es war doch während der Arbeitszeit. Und nen Tag Urlaub wollte ich mir dafür nun auch nicht nehmen. Gibt es keine Vorschrift, die das regelt? (Ich hoffe, das ich jetzt nicht doppelt geantwortet habe. Hab's schonmal versucht und es hat nicht geklappt:-))
14.12.2007 um 11:48 Uhr
@Fannie1971 Es gibt Ausnahmen, die sind aber sehr ... Fitting 22 Aufl §37 RN 28/29 Ansonsten ist das dein privat Vergnügen.
14.12.2007 um 12:04 Uhr
"Aber wir wollen unbedingt ein wenig Kontrolle darüber haben, was unsere Personalchefin dort so alles erzählt. ..."
Dieser Wunsch zählt definitiv nicht zu den erforderlichen Aufgaben eines BRs und somit ist die Teilnahme an diesen Gerichtsverhandlungen Privatvergnügen eines BRMs.
14.12.2007 um 20:43 Uhr
. . . ist leider so, dass die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen bei denen der BR nicht beteiligt ist, nicht zur BR- Aufgabe gehört. Aber es ist schon wahnsinnig interessant, wenn es so ist, wie Du schilderst. Aus dem gleichen Grund habe ich schon 20 freie Tage verplempert - aber ich wollte mir das nicht entgehen lassen, habe sogar teilweise mitgeschrieben, was da so geäußert wurde. Ist immer drollig, wenn man sie dann mit ihren eigenen Waffen schlägt und das war mir die Sache wert. Es bezahlt Dir zwar keiner, aber es wird von den Kollegen schon registriert und bei den nächsten Wahlen honoriert . . .
14.12.2007 um 21:22 Uhr
@wölfchen ...dann kannst Du bald ein Buch schreiben! Titel "Mein politischer Überlebens(kampfes)wille als BR von Legislaturperiode zu Legislaturperiode" von W.Ölfchen
14.12.2007 um 23:25 Uhr
@ kölner, . . . oooch nee, das würde sich ja dann so lesen, als ob ich nur wegen dem Stimmenfang zur nächsten Wahl zu diesen Verhandlungen gegangen wäre und dann wäre ich ja nicht besser, als unsere geliebten Politiker . . . :-))
Verwandte Themen
Zuhörer bei Gerichtsverhandlung - durch Beschluß?
ÄlterLiebe Kollegen, eine Frage zum Thema "Teilnahme von BRM bei Gerichtsverhandlungen": Ich habe die Sachlage soweit verstanden, dass die Teilnahme von BRM als Zuhörer in einer Gerichtsverhandlung i.d.R
Teilnahme an Gerichtsverhandlung - Ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Fahrzeug für BRM zu stellen?
ÄlterIst der Arbeitgeber verpflichtet ein Fahrzeug zu stellen, wenn Betriebsratsmitglieder an einer Gerichtsverhandlung als Gäste teilnehmen möchten.
EBRM - ab wann greift nachträglicher Kündigungsschutz? Teilnahme oder Einladung zur BRS?
ÄlterMeine Kernfrage wurde hier schon ähnlich besprochen aber nicht abschließend geklärt, wie ich finde. Hier das Szenario: Angenommen ein Arbeitnehmer rückt aufgrund des Urlaubes eines regulären BRM "n
Urlaubstag für Gerichtsverhandlung als Angeklagter
ÄlterIch habe ein Problem, ein Kollege von mir muss als Angeklagter zu einer Gerichtsverhandlung. Nun wurde ihm von seinem Vorgesetztem gesagt, dass er sich dafür einen Tag Urlaub nehmen soll. Wie ist denn
Gerichtsverhandlung BR gegen AG außerhalb der Arbeitszeit - vergütet bzw. in Arbeitszeitkonto gutgeschrieben?
ÄlterHabe nächste Woche eine Gerichtsverhandlung Beschlussverfahren BR gegen AG Meine Schicht beginnt um 14:00 Uhr die Verhandlung ist um 11:30Uhr Bekomme ich die Zeit der Verhandlung als Arbeitszeit v