Hallo alle miteinander,

habe einige Fragen zu einer Reisekostenrichlinie vom AG.

Angenommen wir haben ein Seminar in einer ca. 500 Km entfernten Stadt. Laut unserem Areitgeber und der von Ihm verfassten o. g. Reisekostenrichlinie steht:

1.) Diese Reisekostenrichtlinie gilt für alle Mitarbeiter...

2.) Bei der Planung und Durchführung einer Auswärtstätigkeit sind stets die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der betrieblichen Zweckmäßigkeit sowie Umweltschutzes zu beachten.

3.) Vor allem ist darauf zu achten, eine Flugreise nur dann anzutreten, wenn sie wirklich wirtschaftlich sinnvoll ist.

Das sind mal die wichtigsten Punkte um die es geht. Denn zwei Kollegen wollen weder mit dem Zug noch fliegen, sondern einfach gemeinsam mit dem eigenen PKW fahren. Dies ist nur um ca. 20 oder 30 € teurer als mit dem Zug (es werden vom Arbeitgeber 0,30 €/gefahrenen Km erstattet).
Aber hier steht bei den beiden Kollegen der Gedanke im Vordergrund, das der eine über 50 % Behinderung hat (künstliches Hüftgelenk und weitere Beweglichkeiteinschränkungen) und der andere eine 40%ige Behinderung auf Grund einer Nierenfunktionseinschränkung hat (diese zieht ebenfalls eine eingeschränkte Belastungs- und Beweglichkeitseinschränkung mit sich).
Auf Grund dessen und der damit verbundenen Einschränkung Gepäck zu händeln und zu transportieren, würden beide lieber mit dem privaten PKW gemeinsam fahren.

Außerdem kommt noch ein wichtiger Punkt hinzu, diese Reisekostenrichtllinie wurde in 2013 von 4 unterschriftsberechtigten Vorständen unterschrieben. Einer davon ist aber bereits schon seit ca. 2014 nicht mehr im Unternehmen tätig. Ein weiterer ist auch nicht mehr im Werk steht aber wohl noch auf der Gehaltsliste (scheidet aus Altergründen aus).

Fragen:

1.) Ist diese Reisekostenrichtlinie überhaupt noch gültig? Es steht hier auch keine Klausel drinne die besagt das diese weiter gilt wenn einer oder mehrere unterzeichnete Vorstände ausgeschieden sind.

2.) Gibt es vielleicht eine überzuordnede gesetzliche Richtlinie (Schwehrbehindertenrecht?) die man heranziehen könnte um zu rechtfertigen das die zwei Personen auf Grund Ihrer Behinderung mit dem PKW fahren können?

3.) Oder wenn weder 1.) noch 2.) zutreffen, das man auch auf eigene Kosten mit dem privaten PKW fahren darf auch wenn diese Richtlinie des Arbeitgeber das vorschreibt, ohne eine Abmahnung oder gar Kündigung befürchten zu müssen?

Für eine Rechtssichere Auskunft wäre ich sehr verbunden.

VG, keskemet