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Reisekostenrichtlinie vs. Dienstanweisung

T
Tygrys
Jan 2019 bearbeitet

Die Geschäftsführung in unserem Unternehmen hat eine neue Reisekostenrichtlinie veröffentlicht und für ab sofort gültig erklärt, ohne diese dem Betriebsrat vorgelegt zu haben oder diese mit Ihm besprochen zu haben. Daraufhin hat der Betriebsrat mit Verweis auf das BetrVG der Geschäftsführung mitgeteilt, dass diese neue Richtlinie ohne Betriebsratsbeschluss nicht wirksam ist. Nach ewigem Mailverkehr hat die Geschäftsführung die veränderten Passagen dann wieder zurück genommen, um in der gleichen Mail diese Passagen als Dienstanweisung festzulegen. Nach meinen ersten Recherchen kein ganz ungeschickter Schachzug, welche Möglichkeiten haben wir vom BR dagegen vorzugehen? Ich freue mich auf Eure konstruktiven Ideen.

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Community-Antworten (6)

W
Wadlbeißer

14.08.2015 um 12:32 Uhr

Guten Morgen zusammen, eine Dienst- oder Arbeitsanweisung ist nur dann mitbestimmungsfrei, wenn sie keine mitbestimmungspflichtigen Inhalte enthalten. Die Inhalte kennst bisher nur du. Also ist zu prüfen, ob die Mitbestimmung tangiert ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit, ja.

Grüße Wadlbeißer

K
Kölner

15.08.2015 um 03:03 Uhr

MBR bei Reisekosten?

A
AlterMann

16.08.2015 um 14:35 Uhr

Hallo Tygrys,

an dem Schachzug ist nichts geschickt: Wenn in der Richtlinie/Dienstanweisung mitbestimmungsrelevante Dinge stehen, könnt Ihr doch jetzt sofort rechtliche Schritte einleiten. Deutlicher kann man als AG doch nicht machen, das einem die Rechte des BR am Ar... vorbeigehen. Ihr könnt einen Sachverständigen mit der Klärung der Mitbestimmungsrechte beauftragen (und hättet das auch schon vorher machen können). Wenn Ihr bei der Mitbestimmung sicher seid, könnt Ihr einen Rechtsanwalt beauftragen, Euch bei der Wahrnehmung Eurer Rechte zu unterstützen. Er wird Euch genau erklären, wie das geht.

B
BrauseBär

16.08.2015 um 15:44 Uhr

„MBR bei Reisekosten?“ Wieso sollte es hier keine Mitbestimmung geben?

Darunter fällt ja alles Mögliche wie: Arbeitszeiten, Aufwände, Zeiträume, ev. Übernachtungen und was sonst noch an Kosten entstehen könnte.

Da hier eine kollektive Regelung getroffen wird, ist eine betriebliche Reisekostenregelung immer mitbestimmungspflichtig. Dass gleiche gilt für Dienstanweisungen, wenn diese Verhaltensregeln oder einen kollektiven Bezug zum Inhalt haben.

P
Pjöööng

25.01.2019 um 16:08 Uhr

Schön dass auch die uralten Beiträge hier nicht in Vergessenheit geraten.

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