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Bauleiter kein Montagestammpersonal mehr/sollen nach Reisekostenrichtlinie reise

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KINGKONG
Mrz 2019 bearbeitet

Guten Abend zusammen,

unsere Bauleiter sind seit einiger Zeit durch Umstrukturierungen kein Montagestammpersonal und werden laut AG als Verwaltungspersonal angesehen. Daraus resultierend wurde den Bauleitern nunmehr annociert, dass alle unter der geltenden Reisekostenrichtlinie zu reisen haben. Bis dato wurden alle Bauleiter als Montagestammpersonal behandelt und konnten die Übernachtungspauschalen im Ausland geltend machen, so wie die Monteure auch. Nunmehr sollen diese die realen Hotel-Kosten einreichen. Losgelösst von dieser Problematik, sieht der BR hier ein Konflikt in der Frage der Zuordnung ( da alle Verwaltungsangestellten eine 35 Std. Woche haben und bei Dienstreisen am Wochenende nach Hause fahren, außer es ist erforderlich vor Ort zu bleiben; dann nur mit Mehrarbeitsantrag und Zustimmung des BR). Die Bauleiter würden nunmehr ohne Anerkennung Montagestammpersonal zu sein, am Wochenende nach Hause fahren, behaupten jedoch dass der AG die Weisungsbefugnis besitzt die Bauleiter vor Ort zu halten. Ich sehe hier einseits die Mitbestimmung verletzt, da für Samstagarbeit die Zustimmung des BR fehlt und der Mitarbeiter nicht gezwungen werden kann sein Wochenende vor Ort zu verbringen.Oder? Desweiteren findet meines Erachtens eine Ungleichbehadlung statt, da die Bauleiter unter den "charakterlichen" Konditionen auf die Baustellen fahren.

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Community-Antworten (2)

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Kjarrigan

28.03.2019 um 09:38 Uhr

Ihr scheint ja mehrere BAuleiter zu haben - also habt ihr ne Gruppe. Da viele Aspekte zu berücksichtigen sind - die du ja schon aufführst, würde ich mich mit dem AG zusammensetzen und eine BV aushandeln die speziell auf die Bauleiter oder ähnliche Personen abgestimmt ist. Vorher natürlich mal die Bauleiter fragen was die möchten. Die AV der BAuleiter müssen natürlich auch berücksichtigung finden, (Arbeitszeit etc.)

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ganther

28.03.2019 um 18:31 Uhr

aber bitte beachten: nicht jede Reisekostenrichtlinie ist mitbestimmungspflichtig, da es primär ja um Kostenersatz geht

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