freiwillige Zulage ohne Mitbestimmung durchsetzen
Hallo zusammen ,folgendes problem ,der AG hatte bisher ein Quartalsbonus für eine Handvoll Schichtleiter (6) das Budget waren je 400 Euro im Quartal an besondere Ziele geknüpft .Da wir jetzt vordern diese Prämie an andere Leiter auszuweiten und keinen Grund sehen warum diese die Prämie nicht erhalten sollen,möchte er diese umwandeln in eine persönliche Leistungszulage die er ihnen allerdings wieder kürzen oder wegnehmen kann wenn sie persönliche/gemeinsam festgelegte Ziele nicht in dem Maße ereichen können.Die MB des Betriebsrates will er außen vor lassen da er den Kollektiven Tatbestand nicht sieht und somit die MB nicht greifen tut.
Das sehen wir natürlich anders.auch gibt es ein BHG Urteil 14.6.1994-1ABR63/93,DB1995,S.680 das auch individuelle leistungsgesichtspunkte einen kollektiven Bezug haben, und Mitbestimmungsfreie Zulagen nur gewährt werden können wenn die Initative von den Mitarbeitern ausgeht das Arbeitsverhältniss zu kündigen oder nicht einzugehen.
wie seht ihr das ,gibt es gleichwertige Erfahrungen hier?
Gruß
Community-Antworten (9)
21.02.2023 um 10:40 Uhr
sehe das wie Du ...
21.02.2023 um 10:53 Uhr
als immer drauf ;-) sehe das so wie Du!
21.02.2023 um 10:55 Uhr
Was gibt es denn aus Sicht des AG für einen Grund, diese Prämie nicht auszuweiten?
21.02.2023 um 11:43 Uhr
andere Frage: Habt ihr überhaupt rechtlich durchsetzbare Argumente, das Mitbestimmungsrecht der aktuellen Prämie auf einen größeren Kreis auszuweiten?
21.02.2023 um 11:57 Uhr
andere Frage: Habt ihr überhaupt rechtlich durchsetzbare Argumente, das Mitbestimmungsrecht der aktuellen Prämie auf einen größeren Kreis auszuweiten?
Verteilung von Lohn/Prämiengrundsätzen obliegt doch der vollen MB,das ist dann ja wohl Einigungsstellenfähig. Warum sollen Schichtleiter von kleineren Teams und Leiter für andere Bereiche nicht auch daran beteiligt werden .wenn der AG einen Topf hat,ist es halt Verhandlungssache wer daran beteiligt wird, das war aber schon immer so. Wir haben nur jetzt erst rausgefunden (etwas längerher) das er soetwas eingeführt hat ohne eine BV dazu;)
21.02.2023 um 12:43 Uhr
"wenn der AG einen Topf hat,ist es halt Verhandlungssache wer daran beteiligt wird, das war aber schon immer so."
Irrtum. Der AG stellt einen Topf für eine definierte Gruppe hin. Wenn diese eindeutig abgrenzbar ist, ergibt sich aus dem MBR keine Verhandlungsoption, zusätzliche weitere Gruppen einzubeziehen.
21.02.2023 um 13:07 Uhr
Bin da bei Pickel. Hier müsste der AG die Gruppe aber schon ganz genau benennen oder beschreiben------und ob er das in der Vergangenheit getan hat?
21.02.2023 um 13:29 Uhr
Nein das hat er nicht, im Laufe der Zeit gab es immer mehr Leiter und Bereiche.
21.02.2023 um 13:33 Uhr
Dann fällt das aus.
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