Urlaub beantragen für Samstag und Sonntag?
Hallochen,
wir brauchen mal Hilfe. Wir haben eine 5 Tage Woche lt. Tarif. (TVöD § 6 Abs. 1 Satz 3). Als Krankenhaus arbeiten wir natürlich auch an den WE. Muss ich dann, wenn ich am WE frei brauche, Montag und Dienstag Frühdienst habe, Mittwoch bis Freitag Urlaub, dann auch für Samstag und Sonntag Urlaub nehmen, damit ich (also nicht ich, sondern ein Kollege) zu seiner Hochzeit am Samstag kann?
Community-Antworten (10)
21.07.2016 um 11:52 Uhr
@herzensbrecher
Nein, für Samstag und Sonntag ist kein Urlaubstag nötig. Theoretisch kann Dich aber dein Dienstplaner, wenn Du, wovon ich ausgehe, im Rahmen eines Monatsdienstplanes geplant wirst, für das WE nach dem Urlaub mit Dienst einplanen. Also würde ich an deiner Stelle den Dienstplanverantwortlichen darüber informieren oder in einen eventuellen Wunschplan hinein schreiben, dass Du an diesem Wochenende gerne frei hättest. Wenn Du ganz sicher gehen willst und noch genug Urlaubstage zur Verfügung stehen, dann würde ich Mi, Do, Fr und den darauf folgenden Montag als Urlaubswunsch eintragen, denn in deinem Urlaub kannst du nicht zur Arbeit am WE zwischen Fr und Mo eingeplant werden.
LG Galaxy
21.07.2016 um 12:20 Uhr
Aus der Frage ist nicht ersichtlich, ob an diesen Tagen der Dienstplan Arbeit vorsieht.
5 Tagewoche kann ja bei Euch auch Sa und So beinhalten. Und wie genau die Dienstplangestaltung die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage vorsieht, ergibt sich aus der Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit.
Darum kann man kaum sagen, wie der Fall tatsächlich aussieht.
Urlaub muss man für die Tage nehmen, an denen man tatsächlich hätte arbeiten müssen.
21.07.2016 um 12:27 Uhr
Dem Dienstplan nach zu urteilen, hat eine andere Kollegin an diesem WE Frühdienst. Dafür arbeitet er an zwei anderen WE.
21.07.2016 um 12:34 Uhr
Na wenn frei im Dienstplan steht braucht er ja keinen Urlaub zu nehmen.
21.07.2016 um 12:37 Uhr
Gut. Dann muß er DP "nachjustiert" werden. Besetzung am WE: 1 Facharzt + Assistenzarzt. Das ist auch ohne der Arbeit des Kollegen gegeben.
21.07.2016 um 12:44 Uhr
Was bedeutet DP nachjustiert??????
21.07.2016 um 14:16 Uhr
Ändern seitens des ArbG/ DP- Verantwortlichen.
21.07.2016 um 19:03 Uhr
(TVöD § 6 Abs. 1 Satz 3). Besetzung am WE: 1 Facharzt + Assistenzarzt. Bei euch wird also auch für die Ärzte der TVöD angewendet, nicht der TV-Ärzte MB?
dann auch für Samstag und Sonntag Urlaub nehmen, damit ich (also nicht ich, sondern ein Kollege) zu seiner Hochzeit am Samstag kann? Man muss für alle Tage Urlaub nehmen, an denen man mit Arbeit geplant ist, im Schichtdienst eigentlich auch für Sonntag und Feiertag.
Auszug aus nachfolgendem Link, den ich dir empfehle, mal zu öffnen und dann zu lesen.
Deshalb sind alle Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer ohne die Gewährung von Urlaub hätte arbeiten müssen (ggf. inkl. Sonn- und Feiertage), auf den tariflichen Urlaubsanspruch anzurechnen.
Bedeutet: Eigentlich müsste jeder Arbeitnehmer jeden Monat, das ganze Jahr über mit Arbeit verplant werden, in der sogenannten ersten Zeile des Dienstplanes (Sollplanung). In der zweiten Zeile des Dienstplanes (Ist Plan) wird dann der Urlaub eingetragen, allerdings nur an den Tagen, an denen man mit Arbeit verplant wurde, also auch für Sonn- und Feiertage. Für Tage, an denen man sowieso nicht hätte arbeiten müssen (z.B. freie Tage zum Ausgleich für Sonntags oder Feiertagsarbeit) müssen keine Urlaubstage verplant werden. Würde überall so korrekt geplant, würde sich deine Frage erübrigen und auch das Problem mit dem letzten Wochenende im Urlaub (bei unkorrekter Planung), wo immer wieder gefragt wird, ob der AG einen dort zur Arbeit holen kann.
Und auch das Problem hätte sich erledigt: Wenn Du ganz sicher gehen willst und noch genug Urlaubstage zur Verfügung stehen, dann würde ich Mi, Do, Fr und den darauf folgenden Montag als Urlaubswunsch eintragen
Die korrekte Antwort auf deine Frage Mittwoch bis Freitag Urlaub, dann auch für Samstag und Sonntag Urlaub nehmen
müsste also (eigentlich) lauten: Wenn man dort frei haben möchte aber eigentlich mit Arbeit verplant ist, müsste man auch für Samstag und Sonntag Urlaub beantragen, es sei denn, man findet einen Tauschpartner. Wenn man an dem Wochenende mit Frei geplant ist, muss man keine Urlaubstage beantragen und muss auch nicht zur Arbeit kommen, weil man frei hat!
22.07.2016 um 10:13 Uhr
@ nicoline
Ja- natürlich TV- Ärzte MB. Hab mich als nicht ärztlicher BR wiedermal von unseren TV leiten lassen. Ist ja aber an sich das Selbe im TV geregelt.
Bei uns wird im DP nicht mit SOLL und IST geplant. Der Urlaub, etwaige freie Tage uns sonstiges werden geplant. An besagtem WE ist eine andere Kollegin mit Stationsdient geplant, der Kollege am darauffolgenden WE.
22.07.2016 um 15:07 Uhr
@ herzensbrecher Ist ja aber an sich das Selbe im TV geregelt. Die Frage diente auch eher meiner Information/Befriedigung meiner Neugier, als dass sie eine Relevanz für die Beantwortung deiner Frage gehabt hätte. ;-))
Bei uns wird im DP nicht mit SOLL und IST geplant. Aha, das heißt, die Beschäftigten wissen gar nicht/haben es nicht schriftlich, an welchem Tag sie zu welcher Zeit arbeiten sollen? Das wäre die Soll Planung.
An besagtem WE ist eine andere Kollegin mit Stationsdient geplant, der Kollege am darauffolgenden WE. Na ja, wenn das bedeutet, dass er an diesem WE nicht arbeiten muss, hat er frei, muss nicht zur Arbeit kommen und muss keine Urlaubstage nehmen. Alles bestens
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