*(TVöD § 6 Abs. 1 Satz 3).
Besetzung am WE: 1 Facharzt + Assistenzarzt.*
Bei euch wird also auch für die Ärzte der TVöD angewendet, nicht der TV-Ärzte MB?
*dann auch für Samstag und Sonntag Urlaub nehmen, damit ich (also nicht ich, sondern ein Kollege) zu seiner Hochzeit am Samstag kann?*
Man muss für alle Tage Urlaub nehmen, an denen man mit Arbeit geplant ist, im Schichtdienst eigentlich auch für Sonntag und Feiertag.
Auszug aus nachfolgendem Link, den ich dir empfehle, mal zu öffnen und dann zu lesen.
Deshalb sind alle Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer ohne die Gewährung von Urlaub hätte arbeiten müssen (ggf. inkl. Sonn- und Feiertage), auf den tariflichen Urlaubsanspruch anzurechnen.
https:www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/urlaub-73-urlaub-und-feiertag_idesk_PI13994_HI1437498.html
Bedeutet:
Eigentlich müsste jeder Arbeitnehmer jeden Monat, das ganze Jahr über mit Arbeit verplant werden, in der sogenannten ersten Zeile des Dienstplanes (Sollplanung). In der zweiten Zeile des Dienstplanes (Ist Plan) wird dann der Urlaub eingetragen, allerdings nur an den Tagen, an denen man mit Arbeit verplant wurde, also auch für Sonn- und Feiertage. Für Tage, an denen man sowieso nicht hätte arbeiten müssen (z.B. freie Tage zum Ausgleich für Sonntags oder Feiertagsarbeit) müssen keine Urlaubstage verplant werden. Würde überall so korrekt geplant, würde sich deine Frage erübrigen und auch das Problem mit dem letzten Wochenende im Urlaub (bei unkorrekter Planung), wo immer wieder gefragt wird, ob der AG einen dort zur Arbeit holen kann.
Und auch das Problem hätte sich erledigt:
*Wenn Du ganz sicher gehen willst und noch genug Urlaubstage zur Verfügung stehen, dann würde ich Mi, Do, Fr und den darauf folgenden Montag als Urlaubswunsch eintragen*
Die korrekte Antwort auf deine Frage
*Mittwoch bis Freitag Urlaub, dann auch für Samstag und Sonntag Urlaub nehmen*
müsste also (eigentlich) lauten:
Wenn man dort frei haben möchte aber eigentlich mit Arbeit verplant ist, müsste man auch für Samstag und Sonntag Urlaub beantragen, es sei denn, man findet einen Tauschpartner.
Wenn man an dem Wochenende mit Frei geplant ist, muss man keine Urlaubstage beantragen und muss auch nicht zur Arbeit kommen, weil man frei hat!