Angewiesene Samstagsarbeit
Hallo Kollegen, in unserem Unternehmen wurde der Antrag zur Auftragsbedingten angewiesenen Samstagsarbeit gestellt. Der Betriebsrat muss nun da es sich um Überstunden handelt dem Antrag zustimmen oder ablehnen. Da es Kollegen gibt die dieses Jahr schon mehrfach Samstags gearbeitet haben, stellt sich für uns die Frage:
Kann mann gewisse Personen von dieser Anweisung befreien und hat jemand Erfahrungen wie die Kollegen die dann Samstags arbeiten müssen reagieren werden?
Sollte der Betriebsrat sich hier schützend vor die Kollegen stellen die schon mehrfach bereitschaft gezeigt haben oder alle arbeiten lassen => Gleichbehandlung aller AN.
Was sollte mann bei einer Zustinnung beachten?
Wie sind die Fristen zur Antragsstellung?
Wie lange müssen die AN vorher informiert werden?
Danke für die Rückmeldungen.
Community-Antworten (4)
16.07.2016 um 11:26 Uhr
In Mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten gibt es keine Fristen. Dem AG sei geraten, sich rechtzeitig an den BR zu wenden, dass strittige Punkte aus der Welt geräumt werden können und eine Einigung erzielt werden kann.
Sollte der Betriebsrat sich hier schützend vor die Kollegen stellen <
JA - das ist sein Job.
Kann mann gewisse Personen von dieser Anweisung befreien <
natürlich kann man das regeln - das ist Gegenstand der Gespräche. Für den BR zählen Argumente wie Arbeitsbelastung, Familie und Beruf usw.
Wie die Kollegen reagieren? Das kommt darauf an, wie die Gesamtsituation ist und ob sie sich ungerecht oder gerecht vertreten fühlen - mithin auch eine Frage, der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit des BR.
Was sollte mann bei einer Zustinnung beachten?
Das alles geregelt ist - also z.B. wie der Ausgleich erfolgt (Zeitausgleich oder Bezahlung; wie sieht es mit den Mehrarbeitszuschlägen aus u.s.w.)
Wie lange müssen die AN vorher informiert werden<
4 Tage sollten es schon sein.
16.07.2016 um 14:38 Uhr
Tach auch, in Ergänzung zu gironimo :
Ich würde mal eine Umfrage bei den kollegen starten.
16.07.2016 um 19:23 Uhr
In Ergänzung zu gironimo: in den mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten des Paragraphen *** 87*** gibt es keine Fristen.
18.07.2016 um 14:33 Uhr
Gerade weil sowas bei Euch scheinbar häufiger vorkommt, solltet ihr mal darüber nachdenken, gemeinsam mit Eurem AG, eine BV abzuschließen um diese Themen auch für die Zukunft zu regeln. Erleichtert die zukünftige Arbeit und jeder weiß woran er ist.
Vielleicht gibt es ja auch Mitarbeiter, die ganz gerne am Samstag arbeiten. Gehaltszuschlag für Wochenendarbeit, freie Tage unter der Woche, all das könnte man im Vorfeld und für die Zukunft regeln, soweit es nicht hierzu schon Aussagen im TV oder Gesetz gibt.
Verwandte Themen
Direktionsrecht contra Betriebsratsarbeit - Wie seht Ihr die Auflösung des Problems?
ÄlterLiebe Kollegen, gestern ereignete sich folgender Sachverhalt, weswegen ich in Kritik geraten bin: Die GF hatte den BR für 9.30 Uhr zu Gespräch geladen und somit hat die BR-V offiziell zu dieser Betr
Samstagsarbeit (mal wieder)
ÄlterHallo zusammen, und mal wieder eine Frage zur Samstagsarbeit. Wir als BR haben der Samstagsarbeit zugestimmt, da es sich ja um Mehrarbeit handelt (regelmäßige Arbeit ist bei uns Mo-Fr). Jetzt
Angewiesene Minusstunden
ÄlterHallo ihr alle da, hier wieder eine frage von uns BetriebsRATERN :-). 30 h/wöch. lautet der arbeitsvertrag, kollegin erscheint zum eingeteilten dienst lt dienstplan, und wird nach hause geschickt
Samstagsarbeit Zustimmungspflichtig?
ÄlterIn unserem Betrieb wird regemäßig nicht am Samstag gearbeitet. Der BR hat nun einen Antrag auf Samstagsarbeit erhalten, wobei es sich um freiwillige Samstagsarbeit handelt. Der MA hat bei uns (aus f
Samstagsarbeit soll nicht vergütet werden
ÄlterHallo Zusammen, ich nehme nochmal Bezug auf meine Anfragen vom 19.04. und 03.05.2010. Inzwischen hat der AG unsere Zustimmung zur Samstagsarbeit eingeholt. Wir als BR haben der Samstagsarbeit zugestim