Erstellt am 16.07.2016 um 09:26 Uhr von gironimo
In Mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten gibt es keine Fristen. Dem AG sei geraten, sich rechtzeitig an den BR zu wenden, dass strittige Punkte aus der Welt geräumt werden können und eine Einigung erzielt werden kann.
>Sollte der Betriebsrat sich hier schützend vor die Kollegen stellen <
JA - das ist sein Job.
>Kann mann gewisse Personen von dieser Anweisung befreien <
natürlich kann man das regeln - das ist Gegenstand der Gespräche. Für den BR zählen Argumente wie Arbeitsbelastung, Familie und Beruf usw.
Wie die Kollegen reagieren? Das kommt darauf an, wie die Gesamtsituation ist und ob sie sich ungerecht oder gerecht vertreten fühlen - mithin auch eine Frage, der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit des BR.
>Was sollte mann bei einer Zustinnung beachten?
Das alles geregelt ist - also z.B. wie der Ausgleich erfolgt (Zeitausgleich oder Bezahlung; wie sieht es mit den Mehrarbeitszuschlägen aus u.s.w.)
>Wie lange müssen die AN vorher informiert werden<
4 Tage sollten es schon sein.
Erstellt am 16.07.2016 um 12:38 Uhr von Challenger
Tach auch,
in Ergänzung zu gironimo :
Ich würde mal eine Umfrage bei den kollegen starten.
Erstellt am 16.07.2016 um 17:23 Uhr von nicoline
In Ergänzung zu gironimo:
in den mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten des Paragraphen *** 87*** gibt es keine Fristen.
Erstellt am 18.07.2016 um 12:33 Uhr von stehipp
Gerade weil sowas bei Euch scheinbar häufiger vorkommt, solltet ihr mal darüber nachdenken, gemeinsam mit Eurem AG, eine BV abzuschließen um diese Themen auch für die Zukunft zu regeln.
Erleichtert die zukünftige Arbeit und jeder weiß woran er ist.
Vielleicht gibt es ja auch Mitarbeiter, die ganz gerne am Samstag arbeiten. Gehaltszuschlag für Wochenendarbeit, freie Tage unter der Woche, all das könnte man im Vorfeld und für die Zukunft regeln, soweit es nicht hierzu schon Aussagen im TV oder Gesetz gibt.