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Angewiesene Minusstunden

T
Tachauch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr alle da, hier wieder eine frage von uns BetriebsRATERN :-). 30 h/wöch. lautet der arbeitsvertrag, kollegin erscheint zum eingeteilten dienst lt dienstplan, und wird nach hause geschickt weil z.b. weniger kinder zu betreuen sind(erkrankung von einigen kindern). satz: du gehst jetzt nach Hause. angewiesene Minusstunden ist das so kurzfristig rechtens?? kann man auch so kurzfristig mehrstunden anordnen um dann diese minusstunden auszugleichen. wo gibs da was im gesetzestext. vielen dank im voraus

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Community-Antworten (3)

G
Galaxy

06.09.2010 um 16:17 Uhr

@Tachauch

MA einfach nach Hause schicken ist unzulässig, immer voraus gesetzt, es gibt einen DP. Der AG hat die vertraglich vereinbarte AZ gemäß §106 Gewo zu bestimmen und mit Herausgabe eines DP hat er dieses Recht verbraucht, der erstellte DP ist verbindlich!!! Was anderes wäre es, wenn die betroffene Kollegin Mehrstunden hat und ihr Vorgesetzter sie FRAGT, "Kollegin XY, im Moment ist wenig zu tun, MÖCHTEN Sie Mehrstunden abbauen und nach Hause gehen?" uns die Kollegin sagt, "Prima, passt mir gut ins Konzept, ich gehe" dann ist EINVERNEHMLICH so etwas möglich.

Gruß Galaxy

P
Petrus

06.09.2010 um 16:24 Uhr

Selbst wenn es keinen DP gibt, geht das nicht so kurzfristig. http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urteile1.htm?#ank1

Und zu kurzfristigen Überstunden gibt es dort auch ein Urteil.


Ergänzung:

Falls dein Arbeitgeber "bösen Gewerkschaftsseiten" nicht glaubt, hier noch was von der Arbeitgeberseite: http://www.vnr.de/b2b/personal/mitarbeiterfuehrung/wenn-sie-den-dienstplan-aendern.html

P
pfeilenbogen

06.09.2010 um 17:56 Uhr

Der AG gerät hier in den Annahmeverzug BGB § 615. Er muss die angebotenen Arbeitskraft/willen annehmen oder zu mindest zahlen.

Selbst wenn eine Gleitzeitregelung bestehen würde, könnte der AG AN nicht einfach nach Hause schicken mit dem Hinweis, keine Arbeit.

Das nennt man auch, das unternehmerische Risiko.

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