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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

IGZ Urlaubs Frage

B
bastian
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,, Hab da mal eine Frage Urlaub technisch.

IGZ Tarif 20 Stunden Wöchentlich 19.4.16 Eintritt - 17.6.16 Austritt.

Unsere Personal Abteilung hat dem Ma 1,90 Stunden als Urlaub ausbezahlt.

Ich empfinde das als etwas zu wenig ....

1.40605

Community-Antworten (5)

G
gironimo

14.07.2016 um 21:39 Uhr

Ich auch - aber der MA ist nicht mehr bei Euch - der BR nicht mehr zuständig und ohnehin handelt es sich um einen individualrechtlichen Anspruch.

Da könnt Ihr aus guten Willen heraus gerne mal bei der Personalabteilung nachfragen, wie die Berechnung zu Stande kam - mehr könnt Ihr nicht tun.

C
Challenger

14.07.2016 um 21:40 Uhr

Tach auch bastian, guugel mal "IG Metall Forum" ZOOM, da tummeln sich Spezialisten in Sachen IGZ und BAP Tarife.

B
bastian

14.07.2016 um 21:45 Uhr

Das es Individuall ist, weis ich......es ist einfach nur interesse....

Danke @ challenger

H
Hoppel

15.07.2016 um 09:27 Uhr

@ bastian

"IGZ Tarif" > den MTV der IGZ kann man mehr als problemlos googlen, warum guckt man da nicht mal rein? Sowieso sollte man als BRM den MTV kennen, der im Betrieb angewandt wird!

"20 Stunden Wöchentlich" > ist das die Arbeitszeit? Falls ja, hat die doch überhaupt NICHTS mit der Anzahl Urlaubstage zu tun.

"19.4.16 Eintritt - 17.6.16 Austritt." > der AN war demnach lediglich einen einzigen vollen Kalendermonat beschäftigt...

Im MTV der IGZ steht: "Bei Ausscheiden innerhalb der ersten sechs Monate des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses erwirbt der Arbeitnehmer Urlaubsanspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz."

"Unsere Personal Abteilung hat dem Ma 1,90 Stunden als Urlaub ausbezahlt." > das halte ich für ein Gerücht ...

Der gesetzliche Anspruch beträgt ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses; bei 5-Tage-Woche hat der Arbeitnehmer demnach Anspruch auf 1,666666667 Urlaubstage > BUrlG: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Wie das Urlaubsentgelt zu berechnen ist, ist in § 6a IGZ geregelt.

B
Bastian

18.07.2016 um 19:18 Uhr

So... Der ma hat Antwort bekommen . Er hatte sich auch vertippt .. 20 Stunden im Monat nicht die Woche ..:

Sie waren bei uns auf geringfügiger Basis angestellt. Ihr Vertrag basierte auf 20 Stunden pro Monat und nicht wie geschildert ?wöchentlich?. Wöchentlich wären das demnach 4,75 Stunden.

Bei einer Vollzeitkraft ist der Urlaub mit 7 Stunden zu berechnen. Bei weniger Sollstunden pro Monat dementsprechend anteilig. Somit errechnet das System in einer 3-Monats-Durchschnittberechnung rund 0,95 Stunden pro Tag bei 20 Sollstunden im Monat.

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