Erstellt am 14.07.2016 um 19:39 Uhr von gironimo
Ich auch - aber der MA ist nicht mehr bei Euch - der BR nicht mehr zuständig und ohnehin handelt es sich um einen individualrechtlichen Anspruch.
Da könnt Ihr aus guten Willen heraus gerne mal bei der Personalabteilung nachfragen, wie die Berechnung zu Stande kam - mehr könnt Ihr nicht tun.
Erstellt am 14.07.2016 um 19:40 Uhr von Challenger
Tach auch bastian,
guugel mal "IG Metall Forum" ZOOM, da tummeln sich Spezialisten in Sachen IGZ und BAP
Tarife.
Erstellt am 14.07.2016 um 19:45 Uhr von bastian
Das es Individuall ist, weis ich......es ist einfach nur interesse....
Danke @ challenger
Erstellt am 15.07.2016 um 07:27 Uhr von Hoppel
@ bastian
"IGZ Tarif" > den MTV der IGZ kann man mehr als problemlos googlen, warum guckt man da nicht mal rein? Sowieso sollte man als BRM den MTV kennen, der im Betrieb angewandt wird!
"20 Stunden Wöchentlich" > ist das die Arbeitszeit? Falls ja, hat die doch überhaupt NICHTS mit der Anzahl Urlaubstage zu tun.
"19.4.16 Eintritt - 17.6.16 Austritt." > der AN war demnach lediglich einen einzigen vollen Kalendermonat beschäftigt...
Im MTV der IGZ steht: "Bei Ausscheiden innerhalb der ersten sechs Monate des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses erwirbt der Arbeitnehmer Urlaubsanspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz."
"Unsere Personal Abteilung hat dem Ma 1,90 Stunden als Urlaub ausbezahlt." > das halte ich für ein Gerücht ...
Der gesetzliche Anspruch beträgt ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses; bei 5-Tage-Woche hat der Arbeitnehmer demnach Anspruch auf 1,666666667 Urlaubstage > BUrlG: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
Wie das Urlaubsentgelt zu berechnen ist, ist in § 6a IGZ geregelt.
Erstellt am 18.07.2016 um 17:18 Uhr von Bastian
So... Der ma hat Antwort bekommen .
Er hatte sich auch vertippt .. 20 Stunden im Monat nicht die Woche ..:
Sie waren bei uns auf geringfügiger Basis angestellt.
Ihr Vertrag basierte auf 20 Stunden pro Monat und nicht wie geschildert ?wöchentlich?.
Wöchentlich wären das demnach 4,75 Stunden.
Bei einer Vollzeitkraft ist der Urlaub mit 7 Stunden zu berechnen. Bei weniger Sollstunden pro Monat dementsprechend anteilig.
Somit errechnet das System in einer 3-Monats-Durchschnittberechnung rund 0,95 Stunden pro Tag bei 20 Sollstunden im Monat.