Hallo Kollegen,

kurz eine grundsätzliche Frage: Wir als BR im Entleiherbetrieb bekommen die Einstellungen der Leiharbeiter nach § 99 BetrVG. So weit so gut. Anwendung auf das Arbeitsverhältnis zwischen den Leiharbeitern und der Verleihfirma findet der TV IGZ vom DGB. So weit auch gut. Dieser TV-IGZ besagt die wöchentliche Arbeitszeiz betrögt 35 Stunden. Bei uns in der Klinik gilt der BAT-O (statisch) weiter mit einer Wochenstundenzahl von 40 Stunden. Unsere PDL bietet den Leiharbeitern seit längerer Zeit, an dass die Leiharbeiter zu ihren 35 Wochenstunden, wöchentlich 5 Mehrstunden leisten können und bezahlt bekommen. Damit bekommt der Leiharbeiter garantiert dass er Mehrstunden leisten kann. Ich sehe hier ein MBR unseres Betriebsrátes nach § 87 BetrVG. Weil es "unsere" Mehrstunden sind. Wir haben bisher in der Pflege Leiharbeiter eingestellt, mittlerweile kommt aber zu den Bedingungen des IGZ-TV kaum noch jemand. Darum geht es mir, dass di eAnzahl der Leiharbeiter nach Köpfen erhöht wird und nicht nach VK? Ist mein Ansatz so richtig?

Unsere Klinik besteht aus Bereichen wo das Personal nach Psych-PV berechnet wird und aus der Neurologie wo der Personalschlüssel bizarr berechnet wird - hat jemand den Berechnungssatz des Pflegepersonals nach DRG?



Kann jemand helfen ?