Erstellt am 20.01.2009 um 09:24 Uhr von Lotte
klinik,
da es Mehrarbeitsstunden sind, die in Euren Krankenhäusern zu leisten sind (egal von wem) sehe ich hier ein unmittelbares MBR des BR und würde es auch gegenüber dem AG so vertreten.
Erstellt am 20.01.2009 um 09:24 Uhr von pit47
Hallo klinik,
nach meinen Verständnis leisten die Leih-AN keine Mehrarbeit, denn die 5 Stunden, die sie mehr arbeiten, gehen laut MTV-IGZ 3.2 auf ein Arbeitszeitkonto.
Nur Arbeit über 40 Stunden die Woche, die sie bei euch leisten, sind dann Überstunden, wo der BR Mitbestimmung hat.
Wenn keine Leih-AN zu den Bedingungen des TV-IGZ kommen, nach welchen Bedingungen dann?
Erstellt am 20.01.2009 um 09:51 Uhr von klinik
@pit47,
Igz-TV sagt ja 35 Stundenwoche. Interessant wird es aber dass den Leiharbeitern schon in den Einstellungsgesprächen signalisiert wird, dass sie bei uns 5 Mehrstunden pro Woche arbeiten dürfen. Meine Meinung ist dass es unsere Mehrstunden sind und daher unserer MBR unterliegen.
Erstellt am 20.01.2009 um 11:22 Uhr von pit47
@klinik,
ihr habt einen TV mit 40 Stunden, der Leih-AN von 35 Stunden.
Kennst Du den Arbeitsvertrag, den der Leih-AN mit der Zeitarbeiterfirma hat.
Die Leih-AN, die bei uns eingesetzt sind, haben folgenden Passus im AV.
"Sofern im Einsatzbereich des jeweiligen Entleihers die wöchentliche Arbeitszeit über der Arbeitszeit gemäß Ziffer 1 (35 Stunden) liegt, ist der MA zur entsprechenden Mehrarbeit verpflichtet."
Dazu habt ihr keine Mitbestimmung.
Aber Du hast meine Frage noch nicht beantwortet.
Wenn keine Leih-AN zu den Bedingungen des TV-IGZ kommen, nach welchen Bedingungen dann?
Wie werden sie entlohnt?
Erstellt am 20.01.2009 um 12:31 Uhr von Uschi66
@pit47
Hallo "pit47" bitte nicht Bezahlung von Überstundenzuschläge und das MBR bei Mehrarbeit/ Überstunden verwechslen. EIn TV kann nicht das MBR aushebeln. Solche Klauseln in TV, nicht unüblich, betreffen i.d.R. immer das Thema, wo beginnen die Überstunden bzgl. der Regelungen der Zuschläge. Mehrarbeit gem. MBR ist die Arbeit welche auf Aunordnung/ oder durch Duldung des AG entsteht und über die Arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit hinaus geht.
Erstellt am 20.01.2009 um 12:48 Uhr von pit47
@Uschi66,
bei der Mitbestimmung der Mehrarbeit der Leih-AN, die aber nur nach dem TV-IGZ entstehen (40 statt 35 Stunden), ist der BR des Entleiherbetriebes nicht zuständig, sondern der BR des Verleihers.
Anders für Mehrarbeit der Leih-AN, die nach dem TV BAT-Ost entstehen (mehr als 40 Stunden), hier ist der BR des Entleiherbetriebes zuständig.
Erstellt am 20.01.2009 um 13:38 Uhr von Uschi66
@pit47
hierzu gibt es schon eine BAG-Entscheidung. Tenor: Es kommt darauf an!!
BUNDESARBEITSGERICHT Beschluß vom 19.6.2001, 1 ABR 43/00
Mehrarbeit von Leiharbeitnehmern - Mitbestimmung des Betriebsrats im Verleiherbetrieb
Leitsätze
1. Ob bei Maßnahmen, die Leiharbeitnehmer betreffen, der Betriebsrat des Verleiherbetriebs oder derjenige des Entleiherbetriebs mitzubestimmen hat, richtet sich danach, ob der Vertragsarbeitgeber oder der Entleiher die mitbestimmungspflichtige Entscheidung trifft.
2. Die Entsendung von Leiharbeitnehmern in Betriebe, deren betriebsübliche Arbeitszeit die vom Leiharbeitnehmer vertraglich geschuldete Arbeitszeit übersteigt, ist nach § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig, sofern die Entsendung für eine entsprechend verlängerte Arbeitszeit erfolgt. Das Mitbestimmungsrecht steht dem beim Verleiher gebildeten Betriebsrat zu.
http://www.igmetall-zoom.de/PDF/Urteile/BAG%20Mehrarbeit%20von%20Leiharbeitnehmern%20-%20Mitbestimmung%20des%20Betriebsrats%20im%20Verleiherbetrieb.pdf
Weiter gute Infos zum Thema MB bei Leiharbeitnehmern:
Leiharbeiter in der betrieblichen Mitbestimmung
www.arbeitsrecht.de/aib/2008/01/Zusatzinfos/Leiharbeiter_in_der_betriebl_Mitbestimmung.pdf
Leiharbeit als Gegenstand betrieblicher Mitbestimmung
www.boeckler.de/pdf/p_arbp_148.pdf
Erstellt am 21.01.2009 um 06:56 Uhr von klinik
@all,
hatten gestern zur Thematik ein Gespräch mit unserem "Arbeitsdirektor". Danke vorab für die rege Diskussion. Es ist wirklich mittlerweile so, dass unsere PDL keine Schwestern und Pfleger mehr findet die nach dem eigentlichen TV IGZ kommen würden - mit 35 Stundenwoche und ca. 30 - 40 % weniger Gehalt als bei unseren Leuten. Solche Vergütungssachen sprechen sich regional herum. Bedauerlich ist nur dass sich bei uns in der Pflege die Mehr/Überstunden "stapeln". Überlastungsanzeigen nicht geschrieben werden und ein großer Teil unserer Belegschaft sehr laut stöhnt aber mehr auch nicht. Wir gehen als BR vor Ort reden, schreiben eine BR-Zeitung (die monatlich erscheint) und es passiert nichts. Nur vereinzelte wagen langsam den Schritt nach vorn und sagen dass sie nicht mehr können. So viel dazu.
Mir geht es nur darum: der AG legt in seiner unternehmerischen Entscheidung fest, dass er Leiharbeiter einstelllt, so weit so gut. Alle sim Sinne des AÜG. Jetzt wird dem Leiharbeiter im Einstellungsgespräch garantiert, dass er 35 Wochenstunden arbeiten kann plus 5 Mehrarbeit pro Woche. bei unseren Leuten nach BAT-O gibt es nur 1,0 VK (40 Std.) oder o,5 bzw. 0,75 VK. Nicht einer der Stammbelegschaft kann ohne weiteres sagen in dieser Woche mache ich mal 5 Stunden länger, sicherlich bei dem einen wären es dann Überstunden bei dem anderen Mehrstunden nach BAT-O. Aber wenn dem Leiharbeiter schon wie gesagt vorab garantiert wird dass Sie Mehrsatunden machen dürfen müssen diese Mehrstunden ja irgenwo herkommen, oder ? Weiterhin ist es ja auffällig das den Leiharbeitern Zuschläge gezahlt werden zu ihrer Vergütung nach IGz, so dass sie vom Gehalt dann fast an unsere BAT-O Bestände heranreichen.
Erstellt am 21.01.2009 um 07:26 Uhr von pit47
@klinik,
das finde ich gut von Eurem AG, dass den Leih-AN Zuschläge gezahlt werden, denn gleiche Arbeit gleicher Lohn.
Nochmals zu den angeblichen Mehrstunden der Leih-AN.
Ihr habt einen TV mit 40 Stunden/Woche und wenn Leih-AN von einer Leiharbeitsfirma an Euch entliehen werden, müssen die auch 40 Stunden arbeiten.
Aber Deine folgende Aussage hat mich verwirrt:
"Es ist wirklich mittlerweile so, dass unsere PDL keine Schwestern und Pfleger mehr findet die nach dem eigentlichen TV IGZ kommen würden - mit 35 Stundenwoche und ca. 30 - 40 % weniger Gehalt als bei unseren Leuten. Solche Vergütungssachen sprechen sich regional herum."
Die Leih-AN können bei ihrer Verleihfirma kündigen, wenn sie mit den Arbeitsbedingungen nicht einverstanden sind.
Oder werden von Eurem AG Schwestern und Pfleger ohne Einschaltung einer Verleihfirma nach dem TV-IGZ eingestellt?
Dann hat Euer BR ein Problem.
Erstellt am 21.01.2009 um 07:44 Uhr von klinik
@pit47,
ehrlich gesagt finde ich nicht gut dass Leiharbeiter dasselbe Gehalt bekommen als Leiharbeiter wie Stammmitarbeiter, denn sie haben keine sozialen Sicherheiten und bleibe immer Leiharbeiter. Ich fände es gut wenn es garkeine Leiharbeiter mehr gibt und die Leute am Haus angestellt werden.
Das was Du meinst heisst Equal Pay - Gleicher Arbeit gleicher Lohn, aber liegt ein TV vor in diesem Fall IGZ greift der TV und nicht ist mit gleicher Arbeit gleicher Lohn.
Bei uns erfolgen die Einstellung über eine konzereigene KLeiharbeitsfirma.
Erstellt am 21.01.2009 um 09:38 Uhr von pit47
@klinik,
also sind Leih-AN für Dich AN 2.Klasse?
Leih-AN wird es weiterhin geben, aber Euer BR kann versuchen eine BV über die Einstellung von Leih-AN abzuschließen.
Hier kann man u.a. auch vereinbaren, dass der BAT-Ost auch für Leih-AN gilt.
Noch ein Tip zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung von Leih-AN.
Verlangt die Ausschreibung der Stellen.
Wenn dann keine Ausschreibung erfolgt, kann der BR nach § 99 Abs.2 Nr. 5 der Einstellung widersprechen.