Erstellt am 02.09.2013 um 21:21 Uhr von Hoppel
@ laucha
In der IGZ Tarifbroschüre steht unter § 3:
"Für Arbeitnehmer, die in Betriebe in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen überlassen werden,
richten sich die Entgelte nach den in diesem Tarifvertrag abgebildeten Entgelttabellen Ost."
http://ig-zeitarbeit.de/datei/59