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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ost/Westtarif IGZ-Tarifvertrag

L
laucha
Dez 2020 bearbeitet

Hallo, ich habe da mal eine Frage, wenn ich meinen Vertrag bei einer Firma unterschrieben habe mit Sitz alte Bundesländer und bin am Standort neue Bundesländer als Leiharbeiter beschäftigt, habe ich da nicht Anspruch auf IGZ-Westtarif? Habe das im IGZ und Dank Google gelesen! SORRY das ist echt verwirrend. Arbeite schon im dritten Jahr und es ist eine interne Leihfirma ohne Versetzung. Vielen Dank für eure Antworten.

1.02201

Community-Antworten (1)

H
Hoppel

02.09.2013 um 23:21 Uhr

@ laucha

In der IGZ Tarifbroschüre steht unter § 3:

"Für Arbeitnehmer, die in Betriebe in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen überlassen werden, richten sich die Entgelte nach den in diesem Tarifvertrag abgebildeten Entgelttabellen Ost."

http://ig-zeitarbeit.de/datei/59

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