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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

MB des BR bei freiwilliger unbezahlter Samstagarbeit für gemeinnützige Zwecke?

L
Laffo
Jan 2018 bearbeitet

Unterliegt die Bitte eines AG an seine AN, am Samstag auf freiwilliger unbezahlter Basis für gemeinnützige Unternehmen (Tafel etc.), seine für den "Erstmarkt" nicht mehr zu verkaufenden Produkte, verpacken zu lassen, der MB des BR?

1.06007

Community-Antworten (7)

P
Pappnase

24.02.2010 um 13:33 Uhr

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Alles was während der AZ gemacht wird, kann Euch der AG anweisen. Alles was am Samstag unbezahlt gemacht wird ist freiwillig. Jeder MA darf selbst entscheiden, was er an seinem freien Wochenende unternimmt!

L
Laffo

24.02.2010 um 13:39 Uhr

Es geht hier nicht um übliche Arbeitszeit!

Der AG möchte in seinen Fabrikationshallen diese Tätigkeiten verrichten lassen, ergo müssten die AN das Betriebsgelände betreten, also in ihrer Freizeit für den AG tätig werden, nur ohne Bezahlung.

M
Mainpower

24.02.2010 um 13:44 Uhr

Hallo, wie @Pappnase schon sagt, was der AN samstags freiwillig macht braucht den BR nicht zu interessieren. Auch wenn es auf dem Betriebsgelände ist.

K
Kriegsrat

24.02.2010 um 14:25 Uhr

mainpower, das ist ja interessant........

wenn der AG jetzt hergeht, und "bittet" die AN , "freiwillig" jeden tag "unbezahlt" noch zwei stunden dranzuhängen

"braucht das den BR nicht zu interessieren, auch wenn es auf dem betriebsgelände ist ?"

interessante ansicht...........

E
Erwin

24.02.2010 um 14:41 Uhr

Jede Art der Mehrarbeit ob angeordnet, geduldet oder freiwillig un dohen Bezahlung unteliegt der MB. Das Gesetz unterscheidet hier nicht.

M
Mainpower

24.02.2010 um 17:22 Uhr

Hallo, ob ich bei der Freiwilligen Feuerwehr Würstchen grille oder mich für eine Tafel sozial einsetze und mein Chef zufällig Sponsor der Tafel ist, wo ist dann das Problem? Wie gesagt, ich mache das Freiwillig und nicht für meinen Chef!!!

D
DonJohnson

24.02.2010 um 18:15 Uhr

@mainpower Auch ich würde hier ein MBR des Gremiums sehen, da der AG indirekt oder direkt Druck auf die AN ausüben könnte, um sich als "sozial" darzustellen. Das was gemacht wird, wird in seinem Gewerk gemacht, von seinem Betrieb. Ergo ist IMHO der BR in der Mitbestimmung. Ob unentgeltlich (warum auch immer, weil wenn doch der AG so "sozial" ist, warum zahlt er die AN dann nciht für ihre Hilfe Gutes zu tun) oder mit Bezahlung. Es ist und bleibt Mehrarbeit... Hier geht es ja eben nciht um das Würstchengrillen als Ehrenamt ;-)

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