MB des BR bei freiwilliger unbezahlter Samstagarbeit für gemeinnützige Zwecke?
Unterliegt die Bitte eines AG an seine AN, am Samstag auf freiwilliger unbezahlter Basis für gemeinnützige Unternehmen (Tafel etc.), seine für den "Erstmarkt" nicht mehr zu verkaufenden Produkte, verpacken zu lassen, der MB des BR?
Community-Antworten (7)
24.02.2010 um 13:33 Uhr
Ich verstehe die Frage nicht ganz. Alles was während der AZ gemacht wird, kann Euch der AG anweisen. Alles was am Samstag unbezahlt gemacht wird ist freiwillig. Jeder MA darf selbst entscheiden, was er an seinem freien Wochenende unternimmt!
24.02.2010 um 13:39 Uhr
Es geht hier nicht um übliche Arbeitszeit!
Der AG möchte in seinen Fabrikationshallen diese Tätigkeiten verrichten lassen, ergo müssten die AN das Betriebsgelände betreten, also in ihrer Freizeit für den AG tätig werden, nur ohne Bezahlung.
24.02.2010 um 13:44 Uhr
Hallo, wie @Pappnase schon sagt, was der AN samstags freiwillig macht braucht den BR nicht zu interessieren. Auch wenn es auf dem Betriebsgelände ist.
24.02.2010 um 14:25 Uhr
mainpower, das ist ja interessant........
wenn der AG jetzt hergeht, und "bittet" die AN , "freiwillig" jeden tag "unbezahlt" noch zwei stunden dranzuhängen
"braucht das den BR nicht zu interessieren, auch wenn es auf dem betriebsgelände ist ?"
interessante ansicht...........
24.02.2010 um 14:41 Uhr
Jede Art der Mehrarbeit ob angeordnet, geduldet oder freiwillig un dohen Bezahlung unteliegt der MB. Das Gesetz unterscheidet hier nicht.
24.02.2010 um 17:22 Uhr
Hallo, ob ich bei der Freiwilligen Feuerwehr Würstchen grille oder mich für eine Tafel sozial einsetze und mein Chef zufällig Sponsor der Tafel ist, wo ist dann das Problem? Wie gesagt, ich mache das Freiwillig und nicht für meinen Chef!!!
24.02.2010 um 18:15 Uhr
@mainpower Auch ich würde hier ein MBR des Gremiums sehen, da der AG indirekt oder direkt Druck auf die AN ausüben könnte, um sich als "sozial" darzustellen. Das was gemacht wird, wird in seinem Gewerk gemacht, von seinem Betrieb. Ergo ist IMHO der BR in der Mitbestimmung. Ob unentgeltlich (warum auch immer, weil wenn doch der AG so "sozial" ist, warum zahlt er die AN dann nciht für ihre Hilfe Gutes zu tun) oder mit Bezahlung. Es ist und bleibt Mehrarbeit... Hier geht es ja eben nciht um das Würstchengrillen als Ehrenamt ;-)
Verwandte Themen
Kurzfristig, für morgen Samstagarbeit - kann der AN wenn der BR zustimmt ABLEHNEN?
ÄlterHallo und einen schönen guten Tag, kurze Frage kann ei AG HEUTE also sehr kurzfristig, für morgen Samstagarbeit ankündigen?? Und kann der AN wenn der BR zustimmt ABLEHNEN ?? Danke für Eure schnel
Samstagarbeit
ÄlterKann der AG die AN für Samstagarbeit unter Drucksetzen? Einzelgespräch machen?
Angeordnete Samstagarbeit
ÄlterHallo zusammen! Unser neugegründeter BR hat schon ein Problem: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5h von Mo-Fr. Nun will die GL alle Adventssamstage zu Arbeitstagen erklären,um Produktionsspitz
Leiharbeitnehmer statt Festangestellte - wenn die normalen Arbeitnehmer nicht genügend Überstunden od. gar Samstagarbeit leisten?
ÄlterGuten Morgen, brauche Hilfe. AG droht wenn die normalen Arbeitnehmer nicht genügend Überstunden od. gar Samstagarbeit leisten - werden hierfür Leiharbeiter eingesetzt in wie weit kann er das ma
Darf ein bestehender BR seine Mitgliederzahl auf freiwilliger Basis verkleinern?
ÄlterHallo liebe BRs, wir stellen uns Frage, ob wir freiwillig den BR verkleinern. Wir sind derzeit 7 BRs und können die anstehenden Aufgaben vielleicht auch mit 5 BRs bewältigen. Dies natürlich nur