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Antrag auf Mobile Endgeräte

KL
Katharina L.
Feb 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, wie formulieren ich vor dem Gremium, dass es zum besseren Austausch, wegen Schichtarbeit usw. es besser wäre, dass alle Mitglieder ein Handy, Laptop oder Tablet bräuchten. Der größte Teil arbeitet in der Fertigung, haben zwar Zugang zu PC's, aber an denen kann man definitiv keine vertraulichen Sachen bearbeiten, geschweige in Ruhe was nachlesen. Das Betriebsratsbüro ist leider nicht für alle zugänglich. Durch das neue Schließsystem hat der Betriebsrat kaum noch Zugang zu irgendwelche Räumlichkeiten.

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Community-Antworten (6)

C
Catweazle

17.02.2023 um 19:44 Uhr

Nach § 34 Abs. 3 BetrVG muss jedes BRM jederzeit Zugang zum BR-Büro haben. Die Betonung liegt auf jederzeit. Es gibt Gründe nach dem der BR Arbeitsbereiche nicht einfach betreten kann. Z. B. Hygiene-, Sicherheitsmaßnahmen usw. Ein Schließsystem gehört ganz sicher nicht dazu.

E
Eisfee

17.02.2023 um 19:44 Uhr

Hört sich doch schon so gut an.

D
DummerHund

17.02.2023 um 19:45 Uhr

Ich denke mal gar nicht. Grund: Der AG muss und wird nicht für jedes BRM ein Handy kaufen und auch noch die laufenden Kosten tragen. Andersrum wird ein Schuh draus. Jedes BRM muss zu jeder Zeit Zugang zum BR Büro haben. Und dort kann man Nachrichten hinterlassen. Was das neue Schließsystem betrifft. Hier muss der AG Abhilfe schaffen das der BR jederzeit freien Zugang hat. Ist diese Schließsystem das eingeführt wurde elektronisch gesteuert, hätte der AG die Mitbestimmung des BR beachten müssen. Der AG darf so ein System nicht einfach einführen.

D
X
XYZ68

20.02.2023 um 08:35 Uhr

Zugang zum BR-Büro muss jederzeit gewährleistet werden, das haben auch die anderen Beiträge ja schon gezeigt.

Mobile Endgeräte lassen sich höchsten mit den §30 Absatz 2 des BetrvG argumentieren. Dann müsste das auch in einer Geschäftsordnung verankert werden.

Während der Arbeitszeit würde ich den Gang ins Büro machen. Und BR-Arbeit hat ja nun mal während der Arbeitszeit stattzufinden.

G
ganther

20.02.2023 um 16:16 Uhr

ein ehemaliger BAG Richter war letztens bei einer Tagung von BRs unserer Branche und seine klare Aussage: § 30 BetrVG ergibt keine Erforderlichkeit nach $ 40 BetrVG, da es ein reines Angebot an die BRs ist und sich keine Verpflichtung ergibt. Ich hätte es anders gesehen, aber er war da sehr eindeutig auch auf Nachfrage

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