Erstellt am 18.02.2015 um 21:45 Uhr von Melissa
Eine Zustimmungsfiktion kennt das BetrVG nur bei personellen Maßnahmen der §§ 99 und 102.
Nicht schlecht wäre es auch zu wissen, um was für Endgeräte es sich hier handelt.
Ev. unterliegen diese ja auch keiner MB.
Erstellt am 18.02.2015 um 21:48 Uhr von Kölner
@melissa
Redete der TE tatsächlich von einer Zustimmungsfiktion? Grosse *Zweifel*!
Es kommt halt darauf an, was die neue Firma der Mobilendprodukte jetzt an *Mehr* in Bezug auf den Datenerfassung, die Datennutzung und Datenauswertung anbietet. Dem ist der Beschluss des alten BRs entgegen zu setzen um dann zu schauen, inwiefern das neue Gerät nochmal durch die MBRs des neuen BRs gewalgt werden muss...
Erstellt am 18.02.2015 um 21:55 Uhr von Melissa
Wenn Du dich nicht dauernd im Talk abkämpfen würdest, könntest Du vielleicht auch bemerken, dass der AG diese im erweiterten Sinne sogar direkt unterstellt oder zumindest davon ausgeht, dass eine vorliegt.
Zumindest war mir bisher nicht bekannt, dass sich diese nur auf einen Zeitablauf beschränkt. Wenn Du es aber besser weist, nur zu, auch ich lerne noch gerne dazu.
Erstellt am 18.02.2015 um 21:58 Uhr von Kölner
Ich bin übrigens froh, dass Du den Talk liest.
Aber, pssst: Er ist es nicht wert.
Erstellt am 18.02.2015 um 22:02 Uhr von Globus
was der AG hier aber unterstellt, tangiert nicht den Kern der Sache. Mit Endgeräten sind sicherlich Blackberry oder konsorten gemeint, da Endgerät eine Begrifflichkeit der Telekommunikaton ist.
Sicher ist hier das MBR des BR zu sehen - egl was der vorherige BR gemacht oder gelassen hat.
Schwieger, oder langwiewiriger wäre es, wenn der damalige BR das OK in Form einer drei Zeilen BV gegeben hätte... frei nach dem Motto: Dem AG wird genehmigt Endgeräte zu betreiben..." oh war nur ein satz - ok, der erste wer das vereinbart und der dritte dann die salvatorische Klausel...
wie dem auch sei - null Problemo... vermutlich wurde das nur so gesagt im Monatsgespräch und dann ist eh alles gut - dem AG mitteilen, dass vor Nutzung eine BV abgeschlossen sein muss und gut ist...
Erstellt am 18.02.2015 um 22:08 Uhr von Melissa
Was habt ihr eigentlich immer mit der ollen salvatorischen Klausel?
Die ist flüssiger als Wasser und dehnbarer wie jeder Kaugummi oder was sich sonst noch in die Länge ziehen lässt!
Erstellt am 18.02.2015 um 22:11 Uhr von Kölner
qmelissa
Perfekt. Das ist sowas von wahr.
Erstellt am 18.02.2015 um 22:13 Uhr von Globus
ja, schon klar, aber unser AG steht so drauf - och da lassen wir ihn doch gerne gewähren ;-)
Erstellt am 19.02.2015 um 09:24 Uhr von gironimo
Der alte BR hat zugestimmt - und dabei überhaupt irgend etwas geregelt (in einer BV)?
Egal wie - jetzt kommen neue und der BR sieht jetzt eben einen Regelungsbedarf. Er hat ja ein Initiativrecht - kann also jederzeit neue Regelungen fordern oder im Extremfall eine alte Vereinbarung kündigen und eine neue fordern.
Also gibt es keine Veranlassung für den AG sich auf das ok von damals auszuruhen.
Hat er Euch denn wenigstens schon die notwendigen technischen Informationen geliefert, dass Ihr beurteilen könnt, was die neuen Geräte alles so können und was der AG mit den Daten so anstellt?
Erstellt am 19.02.2015 um 19:16 Uhr von corasusa
Danke für die vielen hilfreichen Antworten. Ob eine BV vorliegt muss ich noch nachschauen, oder ob es nur ein Beschluß in einer Sitzung oder evtl eine mündliche Zusage im Monatsgespräch war. Die technischen Informationen werde ich mir auf der einen Seite selbst besorgen und auf der anderen von einem technisch versierten Kollegen erklären lassen. Auch welche Daten wie genutzt werden.
Dann werden wir im nächsten Monatsgespräch bestimmt auf einen Nenner kommen.
Ich finde das Forum sehr gut und vor allem bei so speziellen Fragen seid ihr einfach unschlagbar. DANKE.