Beschluss des alten Betriebsrates
Servus! In unserem Betrieb hat der vorherige Betriebsrat der Einführung mobilder Endgeräte in der mobilen Pflege zugestimmt. Diese Endgeräte waren dann aber ein Reinfall und konnten nicht verwendet werden. Aufgrund eines Wechsels in der Geschäftsleitung ist das ganze dan eingeschlafen. Jetzt sind wir über die Einführung neuer Endgeräte informiert worden, mit dem Hinweis, dass der alte BR diesen ja schon zugestimmt hat. Ich glaube nicht, dass der Beschluss von damals noch gilt da es ja ein neues System ist, oder? Würde mich sehr freuen, wenn jemad Rat weiß. Danke!!
Community-Antworten (10)
18.02.2015 um 22:45 Uhr
Eine Zustimmungsfiktion kennt das BetrVG nur bei personellen Maßnahmen der §§ 99 und 102.
Nicht schlecht wäre es auch zu wissen, um was für Endgeräte es sich hier handelt. Ev. unterliegen diese ja auch keiner MB.
18.02.2015 um 22:48 Uhr
@melissa Redete der TE tatsächlich von einer Zustimmungsfiktion? Grosse Zweifel!
Es kommt halt darauf an, was die neue Firma der Mobilendprodukte jetzt an Mehr in Bezug auf den Datenerfassung, die Datennutzung und Datenauswertung anbietet. Dem ist der Beschluss des alten BRs entgegen zu setzen um dann zu schauen, inwiefern das neue Gerät nochmal durch die MBRs des neuen BRs gewalgt werden muss...
18.02.2015 um 22:55 Uhr
Wenn Du dich nicht dauernd im Talk abkämpfen würdest, könntest Du vielleicht auch bemerken, dass der AG diese im erweiterten Sinne sogar direkt unterstellt oder zumindest davon ausgeht, dass eine vorliegt.
Zumindest war mir bisher nicht bekannt, dass sich diese nur auf einen Zeitablauf beschränkt. Wenn Du es aber besser weist, nur zu, auch ich lerne noch gerne dazu.
18.02.2015 um 22:58 Uhr
Ich bin übrigens froh, dass Du den Talk liest. Aber, pssst: Er ist es nicht wert.
18.02.2015 um 23:02 Uhr
was der AG hier aber unterstellt, tangiert nicht den Kern der Sache. Mit Endgeräten sind sicherlich Blackberry oder konsorten gemeint, da Endgerät eine Begrifflichkeit der Telekommunikaton ist. Sicher ist hier das MBR des BR zu sehen - egl was der vorherige BR gemacht oder gelassen hat. Schwieger, oder langwiewiriger wäre es, wenn der damalige BR das OK in Form einer drei Zeilen BV gegeben hätte... frei nach dem Motto: Dem AG wird genehmigt Endgeräte zu betreiben..." oh war nur ein satz - ok, der erste wer das vereinbart und der dritte dann die salvatorische Klausel...
wie dem auch sei - null Problemo... vermutlich wurde das nur so gesagt im Monatsgespräch und dann ist eh alles gut - dem AG mitteilen, dass vor Nutzung eine BV abgeschlossen sein muss und gut ist...
18.02.2015 um 23:08 Uhr
Was habt ihr eigentlich immer mit der ollen salvatorischen Klausel? Die ist flüssiger als Wasser und dehnbarer wie jeder Kaugummi oder was sich sonst noch in die Länge ziehen lässt!
18.02.2015 um 23:11 Uhr
qmelissa Perfekt. Das ist sowas von wahr.
18.02.2015 um 23:13 Uhr
ja, schon klar, aber unser AG steht so drauf - och da lassen wir ihn doch gerne gewähren ;-)
19.02.2015 um 10:24 Uhr
Der alte BR hat zugestimmt - und dabei überhaupt irgend etwas geregelt (in einer BV)?
Egal wie - jetzt kommen neue und der BR sieht jetzt eben einen Regelungsbedarf. Er hat ja ein Initiativrecht - kann also jederzeit neue Regelungen fordern oder im Extremfall eine alte Vereinbarung kündigen und eine neue fordern.
Also gibt es keine Veranlassung für den AG sich auf das ok von damals auszuruhen.
Hat er Euch denn wenigstens schon die notwendigen technischen Informationen geliefert, dass Ihr beurteilen könnt, was die neuen Geräte alles so können und was der AG mit den Daten so anstellt?
19.02.2015 um 20:16 Uhr
Danke für die vielen hilfreichen Antworten. Ob eine BV vorliegt muss ich noch nachschauen, oder ob es nur ein Beschluß in einer Sitzung oder evtl eine mündliche Zusage im Monatsgespräch war. Die technischen Informationen werde ich mir auf der einen Seite selbst besorgen und auf der anderen von einem technisch versierten Kollegen erklären lassen. Auch welche Daten wie genutzt werden. Dann werden wir im nächsten Monatsgespräch bestimmt auf einen Nenner kommen. Ich finde das Forum sehr gut und vor allem bei so speziellen Fragen seid ihr einfach unschlagbar. DANKE.
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