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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wann ist Zeitversetztes Arbeiten = Schichtarbeit

K
KOCHBR
Nov 2016 bearbeitet

Wann ist Zeitversetztes Arbeiten = Schichtarbeit (mit Zuschlägen)? Wir sind ein Unternehmen in BaWü das sich an den Tarifvertrag der IG Metall/Elektro BaWü "anlehnt". Unsere Kernarbeitszeit liegt zwischen 08.00Uhr und 16.00Uhr. Nun sollen einige MA aus betriebsbedingten Gründen "zeitversetzt" für einige Wochen arbeiten. Das würde bedeuten MA1 beginnt "normal" um 06Uhr und hört um 14Uhr auf. Dann kommt MA2 und arbeitet von 14Uhr bis 22 Uhr. Dies über einen Zeitraum von 2 Wochen. Wie sieht es hier aus bezüglich Schichtarbeit? Ist dies schon Schichtarbeit? Bzw. wo liegt die Grenze und wo kann man das nachlesen? Da es bei uns ab und an mal vorkommt dass Projektbedingt solche Absprachen getroffen werden, wollten wir vom BR nun mal klarheit, auch untereinander schaffen.

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Community-Antworten (2)

W
Widder

12.07.2016 um 18:49 Uhr

Wenn es sich um den gleichen Arbeitsplatz handelt, ist dies eine Wechselschicht. So oder so, ist dies eine Veränderung der Arbeitszeit und ihr seid in der Mitbestimmung § 87 BetrVG

N
nicoline

12.07.2016 um 19:27 Uhr

Die Definition für Schicht-/Wechselschichtarbeit müsste eigentlich im TV stehen. Da ihr aber nur an den TV angelehnt seid, muss das der BR ggf. aushandeln. Ein BV dazu wäre sicher sinnvoll.

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