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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitversetztes Arbeiten von zwei AN erlaubt ?

W
WildChalice
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, darf die GL zeitversetztes Arbeiten anordnen? (Zwei AN teilen sich quasi einen Arbeitsplatz, der eine fängt um 6 Uhr an, der andere um 11 Uhr) Ansonsten wird in unserer Firma zwischen 6-18 Uhr gearbeitet, Gleitzeit.

4.13604

Community-Antworten (4)

FB
Frank B.

01.09.2005 um 13:58 Uhr

Betriebsrat? ja/nein Betriebsvereinbarung? ja/nein

Sollten die o.g. Fragen mit nein beantwortet werden, so ist die Antwort auf deine Frage JA!

W
WildChalice

01.09.2005 um 14:10 Uhr

BR ja, BV nein... Mitbestimmungsrecht als BR haben wir, aber letztlich liegt das "Direktionsrecht" doch wohl beim AG, oder?

FB
Frank B.

01.09.2005 um 14:32 Uhr

Direktionsrecht ja, aber ihr solltet prüfen ob sich nicht eine kollektivrechtlichliche Sachlage ergibt in dem es eine bestimmte Gruppe von AN betrifft, zwei sind auch eine Gruppe. Dann trifft nämlich §87 Abs.1 Ziff.2 BetrVG zu.

O
otto

02.09.2005 um 00:42 Uhr

Frank hat völlig recht! Wenn der Arbeitgeber nicht nur in einem ganz speziellen, sonst nicht wieder vorkommenden Fall von Arbeitnehmer/innen ein zeitversetztes Arbeiten verlangen will, muß der BR dieser neuen Variante Ihres Arbeitszeitmodells zustimmen.

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