Zeitversetztes Arbeiten von zwei AN erlaubt ?
Hallo, darf die GL zeitversetztes Arbeiten anordnen? (Zwei AN teilen sich quasi einen Arbeitsplatz, der eine fängt um 6 Uhr an, der andere um 11 Uhr) Ansonsten wird in unserer Firma zwischen 6-18 Uhr gearbeitet, Gleitzeit.
Community-Antworten (4)
01.09.2005 um 13:58 Uhr
Betriebsrat? ja/nein Betriebsvereinbarung? ja/nein
Sollten die o.g. Fragen mit nein beantwortet werden, so ist die Antwort auf deine Frage JA!
01.09.2005 um 14:10 Uhr
BR ja, BV nein... Mitbestimmungsrecht als BR haben wir, aber letztlich liegt das "Direktionsrecht" doch wohl beim AG, oder?
01.09.2005 um 14:32 Uhr
Direktionsrecht ja, aber ihr solltet prüfen ob sich nicht eine kollektivrechtlichliche Sachlage ergibt in dem es eine bestimmte Gruppe von AN betrifft, zwei sind auch eine Gruppe. Dann trifft nämlich §87 Abs.1 Ziff.2 BetrVG zu.
02.09.2005 um 00:42 Uhr
Frank hat völlig recht! Wenn der Arbeitgeber nicht nur in einem ganz speziellen, sonst nicht wieder vorkommenden Fall von Arbeitnehmer/innen ein zeitversetztes Arbeiten verlangen will, muß der BR dieser neuen Variante Ihres Arbeitszeitmodells zustimmen.
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