Erstellt am 01.09.2005 um 11:58 Uhr von Frank B.
Betriebsrat? ja/nein
Betriebsvereinbarung? ja/nein
Sollten die o.g. Fragen mit nein beantwortet werden, so ist die Antwort auf deine Frage JA!
Erstellt am 01.09.2005 um 12:10 Uhr von WildChalice
BR ja, BV nein... Mitbestimmungsrecht als BR haben wir, aber letztlich liegt das "Direktionsrecht" doch wohl beim AG, oder?
Erstellt am 01.09.2005 um 12:32 Uhr von Frank B.
Direktionsrecht ja, aber ihr solltet prüfen ob sich nicht eine kollektivrechtlichliche Sachlage ergibt in dem es eine bestimmte Gruppe von AN betrifft, zwei sind auch eine Gruppe. Dann trifft nämlich §87 Abs.1 Ziff.2 BetrVG zu.
Erstellt am 01.09.2005 um 22:42 Uhr von otto
Frank hat völlig recht! Wenn der Arbeitgeber nicht nur in einem ganz speziellen, sonst nicht wieder vorkommenden Fall von Arbeitnehmer/innen ein zeitversetztes Arbeiten verlangen will, muß der BR dieser neuen Variante Ihres Arbeitszeitmodells zustimmen.