Hallo, mich als BR-Mitglied hat heute eine Kollegin wegen eines Problems aufgesucht. Sie hat gerade ihre Ausbildung beendet und soll heute ihren Arbeitsvertrag unterschreiben. Nun steht in dem AV unter Urlaub folgender Satz:
- ... Der Arbeitnehmer erhält kalenderjährlich Urlaub, dessen Höhe sich nach den Rahmenbedingungen für den Einzelhandel richtet. Der Urlaub beträgt 30 Werktage. ... -

Meines erachtens sind die Rahmenbedingungen gleichzusetzen mit dem Manteltarifvertrag für den Einzelhandel ... und dann müssten es 36 Werktage sein.

Der Arbeitgeber verneint aber den Anspruch und bleibt bei 30 Werktagen (Mo-Sa).

Wir, bzw. die Unternehmensanteile der GmbH in der unser Betrieb agiert, sind im Januar verkauft worden, so dass wir quasi eine neue Geschäftsführung haben. Einen Betriebsübergang werden wir erst im nächsten Jahr haben. Bei uns bekommen alle Verkäufer bislang 36 Werktage Urlaub. Jetzt will die neue GL dies wohl ändern.

Wer kann mir hier mal helfen, ob nicht doch der Bezug auf den Manteltarif gemeint ist.

Danke.