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Strukturelle Veränderung durch Unternehmenskauf

J
JuliaR
Okt 2020 bearbeitet

Liebe BR'ler, ich benötige eure werte Unterstützung bei folgendem Sachverhalt:

Unser Unternehmen, welches in 11 europäischen Ländern vertreten ist, wurde vor ein paar Monaten von einem amerikanischen Konzern erworben. Unser bisheriger Mutterkonzern sitzt in den Niederlanden. Wir selbst sind eine 100%ige Tochtergesellschaft, aber eine GmbH, alle Arbeitsverträge sind mit der GmbH abgeschlossen und somit unterliegen wir deutschem Arbeitsrecht. Unsere deutsche Organisation besteht aus den üblichen Organisationseinheiten: Geschäfsführung, Personalabteilung, Buchhaltung, Vertrieb & Marketing, Operations und Expansion (Gebäudeplanung). Alle Fachbereiche werden von Direktoren geleitet. Nun hat der neue Mutterkonzern in einer (mehr oder weniger) Nacht- und Nebelaktion beschlossen, dass ab sofort (aktuell - weitere folgen) die Personalabteilung, und hier insbesondere die HR Direktorin keinen direkten Report mehr an unseren Geschäftsführer haben soll, sondern an die zukünftige VP HR EMEA (an den GF nur noch eine "dotted line"). Darüber hinaus spricht die Mutter auch nicht mehr von "Direktoren", sondern nur noch von HR Business Partnern. Inhaltlich soll die Verantwortung für Personalentscheidungen laut dem Mutterkonzern auch nicht mehr bei unserer Direktorin, sondern zukünftig bei der VP HR EMEA liegen.

Sowohl under GF, als auch HR und der BR haben über diese finale Entscheidung erstmals offiziell durch eine Globalkommunikation per E-Mail am 30.09. erhalten, mit Wirkung zum 01.10.2020.

Unsere HR Direktorin hat dieser Aufgabenveränderung widersprochen und wir als BR werden nun diesem Vorgehen ebenfalls widersprechen, da wir aus verschiedenen Gründen unsere Rechte übergangen sehen.

Nun zu meiner Frage: Es ist bei Betriebsveränderungen in Literatur stets die Rede von "wesentlichen Betriebsteilen" und so sehr ich auch alle möglichen Kommentierungen lese, ich habe noch nicht das schlagende Argument gefunden, warum wir unabhängig von den Personalthemen generell einer "Ausgliederung" der (6 Mann starten) Personalabteilung an die EMEA widersprechen könnten. Die VP HR EMEA vertritt den Standpunkt, dass der BR überhaupt keine MitBestR besitzt, weil die Arbeitsverträge weiterhin mit der GmbH bestehen bleiben sollen, aber nur die Berichtswege (Reporing-Lines) sich verändern würden.

Wie seht ihr das? Und habt ihr Erfahrungen hiermit?

Unabhängig hiervon haben wir bereits beschlossen, uns Sachverständigenrat hinzuziehen, aber wir müssen wegen dem "Announcement" vom 30.09.2020 sehr dringend eine Stellungnahme gegenüber unserem GF abgeben, die er wiederum in seinen Verhandlungen gegenüber dem neuen EMEA HQ benötigt.

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Community-Antworten (1)

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rtjum

08.10.2020 um 10:29 Uhr

also eine "deutschlandweite" HR-Direktorin wird wahrscheinlich eine leitende Angestellte sein... Sachverständigenrat ist wichtig bei solchen Verkäufen. Das reine Ändern einer Berichtslinie wird höchstwahrscheinlich keine direkte Mitbestimmung aber zumindest Informationsrechte mit sich bringen. Amis kennen keine Betriebsverfassung und das merkt man immer wieder bei Betriebsübernahmen. holt euch Rat bei einem Sachverständigen der sich gerade mit Amis und deren Geschäftsgebaren auskennt.

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