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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Veränderung der Arbeitszeit

S
Spoon
Mai 2017 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin deren Mann sehr unerwartet verstorben ist (er 35Jahre in der Firma, sie 25) hat einen Antrag auf Veränderung der Arbeitszeit gestellt, um mit einem Kollegen der nur in Frühschicht arbeitet eine Fahrgemeinschaft zu bilden. Sie arbeitet in einer anderen Abteilung in Wechselschicht, hat keinen Führerschein und 1h 30Min. Fahrzeit für eine Strecke. Somit hat sie kaum die Möglichkeit sich um die kranke Mutter und den Hund des Verstorbenen zu kümmern. Der BR hat sich Gedanken gemacht und auch schon Lösungsansätze gefunden, doch bevor der BR irgendwelche Gespräche frühen konnte hat sie eine sehr schroffe Absage bekommen, mit dem Hinweis auf ihnen vertraglich vereinbarten Arbeitsplatz und der damit verbundenen Arbeitszeit. Die Frage ist welche Möglichkeiten haben wir um doch noch einen positiven Einfluss zu nehmen.

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Community-Antworten (3)

E
Eiso

04.05.2017 um 18:54 Uhr

Es müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate (§ 8 Abs. 1 TzBfG).
  2. Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter (§ 8 Abs. 7 TzBfG).

Sollte der Arbeitgeber trotzdem blockieren muss er betriebliche Gründe vorweise:

  • eine wesentliche Beeinträchtigung der Organisation,
  • eine wesentliche Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs,
  • eine wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit im Betrieb
  • das Entstehen unverhältnismäßig hoher Kosten für den Arbeitgeber.

Das solltet ihr vorab Prüfen und der Kollegin entsprechen zur Seite stehen.

C
celestro

05.05.2017 um 12:17 Uhr

@ Eiso

Wie kommst Du auf das TzBfG ? Ich kann hier nicht erkennen, das die Ausgangsfrage darauf abzielt, in Teilzeit zu gehen.

P
Pjöööng

05.05.2017 um 13:00 Uhr

Wobei ein Antrag auf Arbeitszeitreduzierung (um eine Stunde, [sofern nach einem evtl. Anwendung findenden TV zulässig]) ein elegantes Hilfsmittel sein kann.

Ich denke ein BR sollte sich hier nicht von einer "sehr schroffen Absage" (von wem eigentlich?) abschrecken lassen, sondern das Thema mit dem Arbeitgeber besprechen, die eigenen Lösungsvorschläge unterbreiten und den Arbeitgeber fragen warum das keine Lösung sein kann, eine ANin in einer schwierigen Situation zu unterstützen.

Hilfreich wäre natürlich, sich bereits im Vorfeld mit den möglichen Gegenargumenten des Arbeitgebers auseinanderzusetzen um diese parieren zu können.

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