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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Veränderung der Arbeitszeit

T
tobistef
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, also meine Frage ist auch ob es den BR zur folgende Frage betifft und entsprechend durch uns abgesegnet werden müsste:

Wir sind eine Reha-Klinik mit Speisesaal 1 und 2!

Bis jetzt war es so, dass die Mitarbeiter an den Tagen wo Patienten anreisten 15 min vor der ursprünglichen Arbeitszeit mit dem Dienst begonnen haben (Die und Mi. in der Woche) um die neuen Patienen auch 15 min vor Normalöffnung in den Speisesaal einzulassen , um sie entsprechend einzuweisen. Jetzt wurde seitens der Hauswirtschaftsleitung eine Änderung vorgenommen, die meiner Meinung nach zustimmungspflichtig seitens des BR ist . Jeder Speisesaal ist mit zwei Mitarbeiter besetzt! Jetzt wurde bestimmt, dass nur noch ein Mitarbeiter pro Speisesaal 15min zuvor anfangen darf. Somit vermindert sich die Arbeitszeit um 6 Stunden pro 4 Wochen und es findet eine doch nicht unerhebliche Veränderung der Arbeitsbedingung statt. Zustimmungspflicht durch BR ja oder nein. Bitte um eure Meinung

Gruss Tobistef

1.19001

Community-Antworten (1)

H
Hoppel

27.10.2012 um 10:04 Uhr

@ tobistef

Ich kann nicht nachvollziehen, warum aus dieser Veränderung ein Minus von 6 Stunden resultieren soll. Die 15 Minuten Di-Mi müssen doch an die Arbeitszeit angehängt werden. Oder sind diese jeweils 15 Minuten auf ein Ü´stundenkonto geflossen?

Haben die KollegInnen den Di-Mi Dienst auf Weisung des AG 15 Minuten früher begonnen? Oder wurde das im Sinne einer Eigeninitiative lediglich akzeptiert?

Welchem Arbeitszeitrahmen wurde seitens des BR zugestimmt? War also der Beginn um 7.45 Uhr statt um 8 Uhr durch Euch abgesegnet?

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