Hallo, also meine Frage ist auch ob es den BR zur folgende Frage betifft und entsprechend durch uns abgesegnet werden müsste:

Wir sind eine Reha-Klinik mit Speisesaal 1 und 2!

Bis jetzt war es so, dass die Mitarbeiter an den Tagen wo Patienten anreisten 15 min vor der ursprünglichen Arbeitszeit mit dem Dienst begonnen haben (Die und Mi. in der Woche) um die neuen Patienen auch 15 min vor Normalöffnung in den Speisesaal einzulassen , um sie entsprechend einzuweisen.
Jetzt wurde seitens der Hauswirtschaftsleitung eine Änderung vorgenommen, die meiner Meinung nach zustimmungspflichtig seitens des BR ist .
Jeder Speisesaal ist mit zwei Mitarbeiter besetzt!
Jetzt wurde bestimmt, dass nur noch ein Mitarbeiter pro Speisesaal 15min zuvor anfangen darf.
Somit vermindert sich die Arbeitszeit um 6 Stunden pro 4 Wochen und es findet eine doch nicht unerhebliche Veränderung der Arbeitsbedingung statt.
Zustimmungspflicht durch BR ja oder nein.
Bitte um eure Meinung

Gruss Tobistef