Habe zu diesem Thema ( Veränderung der Arbeitszeit) noch eine weitere Frage. Die angefallenen Überstunden aus der Zeit der Vollbeschäftigung konnten bis zur Änderung ( in Teizeitbeschäftigung) nicht weggenommen werden und können aufgrund der Verringerung der Arbeitszeit ebenfalls nicht weggenommen werden. wie dann diese Überstunden vergütet?