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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Veränderung der Arbeitszeit : Nachtrag zur vorherigen Frage

H
hans
Jan 2018 bearbeitet

Habe zu diesem Thema ( Veränderung der Arbeitszeit) noch eine weitere Frage. Die angefallenen Überstunden aus der Zeit der Vollbeschäftigung konnten bis zur Änderung ( in Teizeitbeschäftigung) nicht weggenommen werden und können aufgrund der Verringerung der Arbeitszeit ebenfalls nicht weggenommen werden. wie dann diese Überstunden vergütet?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

03.06.2006 um 21:29 Uhr

@Hans Ich könnte mir ja eher vorstellen, dass wir über Mehrarbeitsstunden reden, oder?

Gibt es denn eine tarifvertragliche Regelung? Eine Betriebsvereinbarung?

H
hans

07.06.2006 um 21:44 Uhr

@Kölner Es handelt sich um angeordnete Überstunden, da eine Terminarbeit erfüllt werden musste. Es gibt eine Betriebsvereinbarung, die die Regelung der Überstunden beinhaltet. Die wird aber nicht eingehalten. Der neue BR hat davon aber jetzt erst Kenntnis erhalten. Kann man da rückwirkend etwas machen?

Hans

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