Veränderung der Arbeitszeit : Nachtrag zur vorherigen Frage
Habe zu diesem Thema ( Veränderung der Arbeitszeit) noch eine weitere Frage. Die angefallenen Überstunden aus der Zeit der Vollbeschäftigung konnten bis zur Änderung ( in Teizeitbeschäftigung) nicht weggenommen werden und können aufgrund der Verringerung der Arbeitszeit ebenfalls nicht weggenommen werden. wie dann diese Überstunden vergütet?
Community-Antworten (2)
03.06.2006 um 21:29 Uhr
@Hans Ich könnte mir ja eher vorstellen, dass wir über Mehrarbeitsstunden reden, oder?
Gibt es denn eine tarifvertragliche Regelung? Eine Betriebsvereinbarung?
07.06.2006 um 21:44 Uhr
@Kölner Es handelt sich um angeordnete Überstunden, da eine Terminarbeit erfüllt werden musste. Es gibt eine Betriebsvereinbarung, die die Regelung der Überstunden beinhaltet. Die wird aber nicht eingehalten. Der neue BR hat davon aber jetzt erst Kenntnis erhalten. Kann man da rückwirkend etwas machen?
Hans
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